Die Regierung setzt auf Ende Jahr das Gesetz über die Förderung und Finanzierung von Massnahmen zu Klimaschutz und Innovation in Graubünden in Kraft, mit dem Ziel, den Kanton bis 2050 mit gezielter Förderung zu dekarbonisieren. Ausserdem genehmigt sie die aktualisierten Fischereibetriebsvorschriften.
Inkraftsetzung des Gesetzes über die Förderung und Finanzierung von Massnahmen zu Klimaschutz und Innovation in Graubünden (BKIG)
Die Regierung setzt das Gesetz über die Förderung und
Finanzierung von Massnahmen zu Klimaschutz und Innovation in Graubünden (BKIG)
auf den 31. Dezember 2025 in Kraft. Gleichzeitig erlässt sie die zugehörige
Verordnung über die Förderung und Finanzierung von Massnahmen zu Klimaschutz
und Innovation in Graubünden (BKIV) und genehmigt die Teilrevision der
Energieverordnung (BEV).
Das Gesetz hat zum Ziel, den Kanton bis 2050 mit
gezielter Förderung zu dekarbonisieren. Es leistet damit einen zentralen
Beitrag zum Klimaschutz und stärkt zugleich die lokale Wirtschaft, indem
Innovationen unterstützt und neue Wertschöpfungspotenziale erschlossen werden.
Das Gesetz schafft die Grundlage, Innovationen im Energie-, Umwelt- und
Kreislaufwirtschaftsbereich zu fördern sowie Wirtschaft und Gesellschaft beim
Einsatz klimafreundlicher Technologien zu unterstützen. Dadurch werden die
regionale Wirtschaft und die Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimarisiken
gestärkt, die Bündner Abhängigkeit von fossilen Energieträgern vermindert und
verbindliche Rahmenbedingungen für eine ressourcenschonende Zukunft geschaffen.
Weitere Informationen: www.klimawandel.gr.ch
Auskünfte: Erziehungs-, Kultur- und
Umweltschutzdepartement
Die Regierung setzt das Gesetz über die Förderung und Finanzierung von Massnahmen zu Klimaschutz und Innovation in Graubünden (BKIG) auf den 31. Dezember 2025 in Kraft.
Regierung genehmigt Fischereibetriebsvorschriften
Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Verordnung
über den Fischereibetrieb (Fischereibetriebsvorschriften). Die Teilrevision soll
auf den 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die Fischereikommission und der
Vorstand des kantonalen Fischereiverbands sind über die Änderungen informiert
worden und unterstützen diese.
Die Fischereibetriebsvorschriften sind der wichtigste
Regelungsbereich der Bündner Patentfischerei. Die darin festgelegten
Rahmenbedingungen sollen eine möglichst freie, aber auch nachhaltige Fischerei
garantieren. Es gilt, eine ausgewogene Balance zwischen fischereibiologisch
notwendigen Beschränkungen und nutzungsorientierter Fischerei zu finden. Da
sich die Rahmenbedingungen und Bedürfnisse der Fischereibasis, aber auch
fischereibiologische und tierschutzrechtliche Erkenntnisse wandeln, wird die
Zweckmässigkeit der Fischereibetriebsvorschriften regelmässig überprüft und die
Vorschriften bei Bedarf angepasst.
Mit der vorliegenden Teilrevision sollen am Grenzgewässer
Lago di Livigno die Fangbestimmungen harmonisiert werden. Zudem sollen die
Äschen verstärkt geschützt, das Naturköderverbot ausgeweitet und die Fangzeiten
sowie Schongebiete angepasst werden. Des Weiteren beinhaltet die Vorlage einen
Pilotversuch an der Moesa, bei dem diverse fischereiliche Bestimmungen
massgeblich verschärft und deren Wirkung auf den Fischbestand überwacht werden.
Auskünfte: Departement für Infrastruktur,
Energie und Mobilität
Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Verordnung über den Fischereibetrieb (Fischereibetriebsvorschriften).