Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Die Regierung setzt auf Ende Jahr das Gesetz über die Förderung und Finanzierung von Massnahmen zu Klimaschutz und Innovation in Graubünden in Kraft, mit dem Ziel, den Kanton bis 2050 mit gezielter Förderung zu dekarbonisieren. Ausserdem genehmigt sie die aktualisierten Fischereibetriebsvorschriften.

Inkraftsetzung des Gesetzes über die Förderung und Finanzierung von Massnahmen zu Klimaschutz und Innovation in Graubünden (BKIG)

Die Regierung setzt das Gesetz über die Förderung und Finanzierung von Massnahmen zu Klimaschutz und Innovation in Graubünden (BKIG) auf den 31. Dezember 2025 in Kraft. Gleichzeitig erlässt sie die zugehörige Verordnung über die Förderung und Finanzierung von Massnahmen zu Klimaschutz und Innovation in Graubünden (BKIV) und genehmigt die Teilrevision der Energieverordnung (BEV).

Das Gesetz hat zum Ziel, den Kanton bis 2050 mit gezielter Förderung zu dekarbonisieren. Es leistet damit einen zentralen Beitrag zum Klimaschutz und stärkt zugleich die lokale Wirtschaft, indem Innovationen unterstützt und neue Wertschöpfungspotenziale erschlossen werden. Das Gesetz schafft die Grundlage, Innovationen im Energie-, Umwelt- und Kreislaufwirtschaftsbereich zu fördern sowie Wirtschaft und Gesellschaft beim Einsatz klimafreundlicher Technologien zu unterstützen. Dadurch werden die regionale Wirtschaft und die Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimarisiken gestärkt, die Bündner Abhängigkeit von fossilen Energieträgern vermindert und verbindliche Rahmenbedingungen für eine ressourcenschonende Zukunft geschaffen.

Weitere Informationen: www.klimawandel.gr.ch

Auskünfte: Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement

Die Regierung setzt das Gesetz über die Förderung und Finanzierung von Massnahmen zu Klimaschutz und Innovation in Graubünden (BKIG) auf den 31. Dezember 2025 in Kraft. 

Regierung genehmigt Fischereibetriebsvorschriften

Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Verordnung über den Fischereibetrieb (Fischereibetriebsvorschriften). Die Teilrevision soll auf den 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die Fischereikommission und der Vorstand des kantonalen Fischereiverbands sind über die Änderungen informiert worden und unterstützen diese.

Die Fischereibetriebsvorschriften sind der wichtigste Regelungsbereich der Bündner Patentfischerei. Die darin festgelegten Rahmenbedingungen sollen eine möglichst freie, aber auch nachhaltige Fischerei garantieren. Es gilt, eine ausgewogene Balance zwischen fischereibiologisch notwendigen Beschränkungen und nutzungsorientierter Fischerei zu finden. Da sich die Rahmenbedingungen und Bedürfnisse der Fischereibasis, aber auch fischereibiologische und tierschutzrechtliche Erkenntnisse wandeln, wird die Zweckmässigkeit der Fischereibetriebsvorschriften regelmässig überprüft und die Vorschriften bei Bedarf angepasst.

Mit der vorliegenden Teilrevision sollen am Grenzgewässer Lago di Livigno die Fangbestimmungen harmonisiert werden. Zudem sollen die Äschen verstärkt geschützt, das Naturköderverbot ausgeweitet und die Fangzeiten sowie Schongebiete angepasst werden. Des Weiteren beinhaltet die Vorlage einen Pilotversuch an der Moesa, bei dem diverse fischereiliche Bestimmungen massgeblich verschärft und deren Wirkung auf den Fischbestand überwacht werden.

Auskünfte: Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität

Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Verordnung über den Fischereibetrieb (Fischereibetriebsvorschriften).

Neuer Artikel
zuständig: Regierung