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Session: 12.06.2014
Ausgangslage
Im Zweckartikel des Gesetzes über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsgesetz) wird unter Wirkungsziel in Art. 1 lit. c „die Gewährleistung guter Rahmenbedingungen für den Leistungssport“ genannt. Gemäss Art. 11 spricht der Kanton auch Beiträge zur Unterstützung des Leistungssports.

Der Leistungssport ist ein wichtiger Faktor für die Sportentwicklung, er beeinflusst den Breitensport, indem er das Interesse an einer Sportart wecken kann. Zudem stiftet er Identität und ist ein nicht zu unterschätzender Wirtschaftsfaktor. Das Augenmerk soll hierbei bewusst auf dem leistungsorientierten Nachwuchssport liegen. Während Talentklassen und Talentschulen in der Volksschule gemäss dem Schulgesetz zusätzliche Beiträge zugesprochen erhalten, fehlt im Rahmen des Sportförderungsgesetzes eine direkte Unterstützung der Sportmittelschulen und den Einrichtungen der Berufsbildung. Die Schulen auf der Sekundarstufe II profitieren indirekt über Beiträge, welche im Sinne der Leistungssportförderung direkt an Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Schulen entrichtet werden.

Der Grosse Rat hat im Rahmen des Sportförderungsgesetzes die Vereinbarkeit von Leistungssport und Ausbildung gefordert, und dabei betont, dass diese unserem dualen Ausbildungssystem gerecht werden muss. D.h. ein Athletenweg muss sowohl über den gymnasialen wie über den beruflichen Werdegang finanziell gesichert sein und analog den Talentklassen bzw. Talentschulen auf der Volksschule eine gesetzliche Grundlage erhalten. Dieses Anliegen wurde im Rahmen der Diskussion über das Sportförderungsgesetz parteiübergreifend betont.

Um eine Gleichbehandlung der Sportmittelschulen und Berufsschulen zu ermöglichen, fordern die Unterzeichnenden die Regierung auf über die entsprechenden Gesetze (Mittelschulgesetz und Berufsbildungsgesetz) sicherzustellen, dass Schulen im Kanton Graubünden, die mit Bewilligung der Regierung Leistungssportklassen auf der Sekundarstufe ll anbieten, analog zu den Talentklassen der Volksschulstufe eine Zusatzpauschale pro Schülerin und Schüler erhalten.

Chur, 12. Juni 2014

Mani-Heldstab, Steck-Rauch, Florin-Caluori, Barandun, Bleiker, Blumenthal, Bucher-Brini, Buchli-Mannhart, Burkhardt, Casty, Cavegn, Conrad, Engler, Fallet, Fasani, Felix (Haldenstein), Fontana, Furrer-Cabalzar, Hartmann (Champfèr), Heiz, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jeker, Kasper, Koch (Tamins), Kollegger (Chur), Kollegger (Malix), Kunz (Chur), Locher Benguerel, Märchy-Caduff, Michael (Donat), Niggli (Samedan), Niggli-Mathis (Grüsch), Papa, Pedrini, Perl, Stiffler (Davos Platz), Stiffler (Chur), Troncana-Sauer, Valär, Waidacher, Zweifel-Disch, Decurtins, Felix (Scuol), Monigatti, Müller (Susch), Patt, Spreiter

Antwort der Regierung

Für sportlich talentierte Jugendliche und ihre Eltern ist es eine Herausforderung, die Trainings- und Wettkampfanforderungen des Leistungssports mit der beruflichen oder schulischen Ausbildung der Sekundarstufe II in Einklang zu bringen.

Sportlich talentierte Jugendliche können heute im Kanton Mittelschulen besuchen, welche in der Stundenplanung und den Lehr- und Lernmethoden auf das Training sowie die Wettkämpfe Rücksicht nehmen. Zudem wird auf Antrag der Mittelschule eine Ausbildungsverlängerung um ein Schuljahr gewährt. Die Mittelschulen werden aber auch von musisch und technisch begabten Jugendlichen besucht, die ebenfalls einen Anspruch auf Sonderförderung durch den Kanton geltend machen könnten. Dies gilt insbesondere für den Bereich der MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik), wo unsere Gesellschaft dringend auf talentierte Nachwuchskräfte angewiesen ist. Die Verordnung des Bundesrates/das Reglement der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen vom 16. Januar/15. Februar 1995 (Maturitäts-Anerkennungsverordnung, MAV; SR 413.11/MAR) respektiert die verschiedenen Talente unserer Jugendlichen, indem der gymnasiale Unterricht individuelle Begabungen der Schülerschaft fördert. Wie erfolgreich das bündnerische Ausbildungsmodell beispielsweise im Bereich Sport umgesetzt wird, zeigt der Medaillenspiegel der Olympiade in Sotschi 2014 eindrücklich: Für drei von sechs Schweizer Goldmedaillen respektive vier von elf Schweizer Medaillen besteht eine direkte Verbindung zu den Bündner Gymnasien. Im technischen Bereich zeigen die Erfolge der Robotic-Teams der Bündner Kantonsschule und der Evangelischen Mittelschule Schiers an internationalen Wettbewerben, dass mit den bereits bestehenden Fördermassnahmen und entsprechendem Engagement der Jugendlichen, der Lehrpersonen und der Schulen grossartige Erfolge möglich sind. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen allerdings, dass es Sportarten gibt, für die an den bündnerischen Mittelschulen kein geeignetes Ausbildungsangebot vorhanden ist. Für diese Fälle sieht die in der Oktobersession des Grossen Rates zu behandelnde Teilrevision des Mittelschulgesetzes eine Beitragsleistung des Kantons für den ausserkantonalen Besuch einer Mittelschule vor.

Leistungssportlerinnen und –sportler welche eine Berufslehre absolvieren, sind einem besonders grossen Druck ausgesetzt. Zu einem vollen Stundenplan in der Schule und in den überbetrieblichen Kursen sowie einem anspruchsvollen Alltag im Lehrbetrieb kommen noch Wettkämpfe und ein sehr hoher Trainingsaufwand dazu. Trotz dieser hohen Beanspruchung konnten in Sotschi auch verschiedene Sportler aus Graubünden teilnehmen, welche eine berufliche Grundbildung absolviert haben. Um sich jedoch zusätzlich dieser speziellen Situation anzunehmen, läuft zurzeit unter der Federführung des Amtes für Berufsbildung ein Projekt, mit welchem ein Konzept zu erarbeiten ist, welches Massnahmen zur Verbesserung der Situation für diese Nachwuchssportlerinnen und –sportler vorschlägt. Es soll auch aufgezeigt werden, wie die zu definierenden Massnahmen in die Strukturen der Berufsbildung implementiert und wie sie finanziert werden könnten. Während der Projektphase stehen für die Unterstützung der Jugendlichen durch die Projektleitung sowie für Massnahmen an den Berufsfachschulen Mittel aus dem Landeslotteriefonds zur Verfügung. Die rund 30 Leistungssportlerinnen und -sportler, welche pro Jahr neu eine Berufslehre beginnen, verteilen sich auf die unterschiedlichsten Berufe und abhängig vom Lehrort auf die verschiedenen Berufsschulstandorte im Kanton. Die von den Sporttalenten gewählten Berufe variieren von Jahr zu Jahr. Es wird deshalb kaum möglich sein, reine Leistungssportklassen an den Berufsfachschulen zu führen. Gemäss Gesetz über die Berufsbildung und weiterführende Bildungsangebote trägt die öffentliche Hand das anrechenbare Defizit an den Berufsfachschulen, so dass die über eine Gesetzesänderung angeregte Zusatzpauschale pro Schülerin und Schüler in einer Leistungsklasse nicht zielführend sein dürfte. Aufgrund der laufenden Revision des Mittelschulgesetzes und der Aktivitäten im Bereich der Berufsbildung beantragt die Regierung dem Grossen Rat eine Ablehnung des vorliegenden Auftrages.

20. August 2014