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Session: 02.09.2017

Verkehrsprojekte in Städten und Agglomerationen können meistens nur unter Mitwirkung des Bundes realisiert werden. Mit dem neuen Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds NAF ist die Mitfinanzierung des Bundes langfristig gesichert. Die Umsetzung erfolgt wie bisher über die Agglomerationsprogramme. Das konkrete Vorgehen inkl. Kriterien ist bisher in der Weisung des ARE betreffend Prüfung und Mitfinanzierung der Agglomerationsprogramme der dritten Generation festgehalten.

Die Agglomerationsprogramme sind ein zentrales Planungsinstrument und sollen gemeinde-, zum Teil auch kantons- und landesübergreifend die Verkehrssysteme der Agglomerationen verbessern und die Verkehrs- und Siedlungsentwicklung koordinieren. Damit soll eine Optimierung der Verkehrssysteme der Agglomerationen und deren Koordination mit der Siedlungsentwicklung sichergestellt werden. Im Rahmen der Agglomerationsprogramme werden gemäss dem NAF-Faktenblatt «Stärkung des Agglomerationsverkehrs» (Seite 3) des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) vom 12. Dezember 2016 auch «multimodale Drehscheiben» und damit Infrastrukturen unterstützt, bei denen mehrere Verkehrsträger aufeinandertreffen.

In diesem Zusammenhang bitten wir die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Beabsichtigt die Regierung, von Seiten des Kantons entsprechende Bundesgelder aus den Agglomerationsprogrammen (vierte Generation, Finanzierung ab 2023) zur Realisierung für sogenannte multimodalen Verkehrsdrehscheiben, in unserem Fall Lösungen für Schiene (SBB/RhB) und Strasse zu beantragen?

2. Sieht die Regierung generell vor, in die Realisierung von multimodalen Verkehrsdrehscheiben mit Berücksichtigung des «halböffentlichen» Verkehrs (Reisecars im Gelegenheitsverkehr, Fernbusse, Taxis, Sharing-Modelle) im Sinne der Förderung von Tourismus und zugunsten der Wertschöpfung zu investieren?

3. Liegen für entsprechende allfällige Investitionen bereits Finanzierungskonzepte vor?

Chur, 2. September 2017

Claus, Della Vedova, Casanova-Maron (Domat/Ems), Caviezel (Davos Clavadel), Engler, Gunzinger, Heiz, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jenny, Kunz (Chur), Kuoni, Marti, Pfäffli, Steck-Rauch, Stiffler (Chur), Troncana-Sauer, Waidacher, Wieland, Natter

Antwort der Regierung

Einleitende Bemerkungen
Unter „multimodalen Drehscheiben“ werden Umsteigepunkte zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln sowie zwischen Verkehrsmitteln des öffentlichen Verkehrs verstanden. Somit gehören Mobilitätsangebote wie Park&Ride, Bike&Ride, Kiss&Ride, Taxistände, Bushöfe sowie Umsteigeanlagen zwischen Bus und Bahn dazu. Solche Angebote sind heute an diversen Orten im Kanton bereits realisiert und werden bei sich ändernden Bedürfnissen weiterentwickelt. Die Weiterentwicklung ist primär eine planerische Aufgabe von Kanton, Regionen und Gemeinden im Benehmen mit besonders betroffenen Interessengruppen und Institutionen.

Zu Frage 1:
Für die Agglomeration Chur wurden bisher zwei Agglomerationsprogramme eingereicht (Programme der ersten und zweiten Generation). Programme der dritten Generation wurden nicht eingereicht, weil zahlreiche Massnahmen aus den beiden ersten Programmen auf kommunaler Ebene noch nicht umgesetzt waren und weil nur ein beschränktes Potenzial für neue Massnahmen ersichtlich war. Vor diesem Hintergrund liess sich der beträchtliche Planungsaufwand für die Entwicklung eines dritten Agglomerationsprogramms nicht rechtfertigen. Im Hinblick auf die nun anstehenden Programme der vierten Generation soll geprüft werden, ob nach dem Unterbruch erneut ein Agglomerationsprogramm zu erarbeiten ist. Abzuklären ist dabei insbesondere:
- inwiefern sich die Anforderungen des Bundes an die Agglomerationsprogramme aufgrund des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG 1) ändern werden. Die entsprechende Weisung des Bundes wird im Jahr 2018 erarbeitet.
- wie gross das Potential für geeignete Massnahmen in der Agglomeration ist.
- wie gross die Bereitschaft von Regionen und Gemeinden ist, sich an der Erarbeitung und Umsetzung eines Programms mit finanziellen und personellen Ressourcen zu beteiligen. Sind Regionen und Gemeinden dazu nicht bereit, macht ein Agglomerationsprogramm keinen Sinn, zumal Massnahmen durch die Gemeinden geplant und mitgetragen werden müssen.
- wie man sich unter drei Regionen, 16 Gemeinden und dem Kanton organisiert. Bei den bisherigen Programmen war die Agglomeration noch nicht in drei Regionen unterteilt.

Falls aufgrund dieser Prüfung der Entscheid zugunsten einer Beteiligung an einem erneuten Programm ausfällt, würden selbstverständlich auch Massnahmen im Zusammenhang mit multimodalen Verkehrsdrehscheiben geprüft, und es würde gegebenenfalls eine Mitfinanzierung durch den Bund beantragt.

Zu Frage 2:
Infrastrukturen bei den Umsteigeknoten des öffentlichen Verkehrs werden bei Bedarf und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten über das Eisenbahngesetz mitfinanziert. Für den „halböffentlichen Verkehr“ bestehen hingegen nur sehr beschränkte kantonale Finanzierungsmöglichkeiten. Im Rahmen eines Agglomerationsprogramms könnten aber Voraussetzungen geschaffen werden, damit auch dem halböffentlichen Verkehr dienende Infrastrukturen teilweise mit Bundesgeldern unterstützt werden könnten.

Zu Frage 3:
Die Finanzierungskonzepte und entsprechende Budgetierungen sind von den Massnahmen abhängig. Diese zu ermitteln ist die Aufgabe eines allfälligen Agglomerationsprogramms.

20. Oktober 2017