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Session: 09.12.2020

Unter Fachexperten ist unbestritten, dass es für Kleinkinder von absoluter Wichtigkeit ist, in einem anregenden Umfeld aufzuwachsen, um sich zentrale Kompetenzen für den weiteren Lebensweg aneignen zu können.

Das Gesundheitsamt Graubünden informiert im "Newsletter Gemeinden" Nr. 2 vom Nov. 2019, dass Gemeinden und Schulen vermehrt mit dem Problem konfrontiert sind, dass Kinder beim Kindergarteneintritt die Ortssprache schlecht sprechen und in der motorischen, sozialen und kognitiven Entwicklung Defizite aufweisen. Die Umstände, die hierzu führen, dürften zumindest teilweise darauf zurückzuführen sein, dass Kleinkinder über Tage und Wochen von privat organisierten Betreuungspersonen in kleinen Wohnungen «gehalten» werden und vorwiegend elektronische Medien konsumieren. Dies insbesondere um die aus Sicht der Eltern hohen Kosten für Kinderkrippen einzusparen. Somit haben sie für eine gesunde Entwicklung weniger Chancen als andere Kinder. Die Folgen sind für die Kinder und die Gesellschaft fatal. Die Defizite lassen sich teilweise über Jahre nicht wettmachen. Der Erstunterzeichner kennt die Situation aus eigener Erfahrung als Volleyballtrainer. Auffallend viele Kinder zwischen 6-8 Jahren können den Trainings aufgrund der Sprache und immer mehr aufgrund der physischen und koordinativen sowie sozialen Fähigkeiten nicht folgen. Ein Zusammenspielen mit anderen ist kaum möglich. Die entsprechenden Fähigkeiten hätten sie sich schon einige Jahre vorher aneignen müssen.

Erziehungsfreiheit wird bei uns sehr hoch gewichtet. Es ist ohne weiteres eine öffentliche Aufgabe, allen Kindern den Zugang zu frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) zu ermöglichen. Es sind Rahmenbedingungen zu schaffen, damit qualitativ hochstehende Angebote entstehen, die für alle Familien erschwinglich und zugänglich sind. Werden diese dennoch nicht genutzt, muss es möglich sein, bei prekären Situationen einzugreifen damit sich Kinder entsprechend entwickeln können. Erste Gemeinden haben reagiert und Programme gestartet, welche zwar helfen dürften, jedoch im Umfang höchst wahrscheinlich zu gering sind, um Familien bestmöglich zu unterstützen.

Im Wissen darum, dass Eingriffe in die Erziehungsfreiheit der Eltern sehr heikel sind, bitten die Unterzeichnenden die Regierung folgende Fragen zu beantworten:

  1. Welche gesetzlichen Grundlagen bestehen, um bei prekären Situationen, wie oben beschrieben, von Seiten des Staates, z.B. KESB, eingreifen zu können?
  2. Werden diese gesetzlichen Grundlagen von der Regierung als genügend eingestuft?
  3. Ist die Regierung ebenfalls der Ansicht, dass das Zulassen solcher Situationen der UNO-Kinderrechtskonvention widerspricht?
  4. Welche staatlichen Stellen sieht die Regierung besonders in der Pflicht?
  5. Welche Massnahmen in anderen Kantonen oder Ländern dürften nach Ansicht der Regierung für den Kanton bzw. die Gemeinden betreffend geschildertem Problem zielführend sein?
  6. Welche Massnahmen sind in Graubünden geplant?

Davos, 9. Dezember 2020

Cantieni, Degiacomi, Rüegg, Berther, Brunold, Cahenzli-Philipp, Casutt-Derungs, Caviezel (Chur), Clalüna, Crameri, Deplazes (Rabius), Derungs, Epp, Florin-Caluori, Föhn, Hardegger, Hartmann-Conrad, Hofmann, Holzinger-Loretz, Maissen, Märchy-Caduff, Müller (Felsberg), Natter, Papa, Preisig, Ruckstuhl, Sax, Schmid, Schwärzel, Thomann-Frank, Tomaschett-Berther (Trun), Bürgi-Büchel, Giudicetti, Pajic, Spreiter, Stieger

Antwort der Regierung

Die Frühe Förderung im Vorschulalter ist eine entscheidende Lebensphase für die Entwicklung von Kindern. An erster Stelle stehen dabei die elterliche Liebe und Sorge. Weiter ist das Zusammenspiel von Betreuung, Erziehung und Bildung im familiären und ausserfamiliären Bereich massgebend. Daher sind alle Personen, allen voran die Erziehungsberechtigen und das familiäre Umfeld, aber auch Fachpersonen mit direktem Kontakt zum Kind aus Betreuungs- und Unterstützungsangeboten und aus der medizinischen Versorgung gefordert, Kindern eine möglichst gute Umwelt zu bieten.

Weitere Stellen ohne direkten Kontakt zur Umwelt des Kindes, wie beispielsweise Gemeindebehörden oder Verwaltungsstellen im Kanton haben die Aufgabe, kinder- und familienfreundliche Rahmenbedingungen zu fördern. Der Kanton Graubünden tut dies unter anderem, indem er das Programm zum Aufbau und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik nach Art. 26 des Bundesgesetzes über die Förderung ausserschulischer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendförderungsgesetz, KJFG; SR 446.1) initiiert hat. Das Programm der Kinder- und Jugendpolitik in Graubünden legt dabei aktuell einen Hauptfokus auf den Vorschulbereich.

Zu Frage 1: Die Verantwortung zur Vorbeugung von prekären Situationen liegt primär bei den Erziehungsberechtigten. Im Weiteren sind gemäss Art. 314d Abs. 1 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB; SR 210) sämtliche Fachpersonen zur Meldung verpflichtet, sollte ihnen bekannt sein, dass Gefährdungssituationen des Kindswohls vorliegen. Für den Vorschulbereich umfasst dies insbesondere auch kommunale Behörden, da sich dieser Bereich in der Zuständigkeit der Gemeinden befindet. Weiter verfügen Privatpersonen über ein Melderecht nach Art. 314c Abs. 1 ZGB.

Zu Frage 2: Die relevantesten rechtlichen Grundlagen im Bereich Kindesschutz bestehen. Die gesellschaftlichen Anforderungen an Schutz und Förderung von Kindern und Jugendlichen sind über die Zeit aber auch Veränderungen unterworfen, welche Anpassungen nötig machen können. Mit dem Programm der Kinder- und Jugendpolitik und dem Entwicklungsschwerpunkt zur Förderung der Familienfreundlichkeit laufen aktuell Projekte, welche den Anpassungsbedarf für die zukünftige Kinder- und Jugendpolitik aufzeigen können.

Zu Frage 3: Der Kanton Graubünden hat im Jahr 2020 eine Kooperation mit dem Verein Kinderanwaltschaft Schweiz abgeschlossen, um die rechtliche Stellung von Kindern- und Jugendlichen in innerkantonalen Verfahren zu evaluieren und gegebenenfalls Optimierungen vorzunehmen. Der Verein Kinderanwaltschaft Schweiz, welcher sich in seinem Handeln stark durch die Kinderrechtskonvention leiten lässt, äusserte am Kanton Graubünden keine Kritik zum Vorschulbereich.

Zu Frage 4: Primär sorgen für das Wohl der Kinder die Erziehungsberechtigten. Sofern diese der Verantwortung nicht nachkommen resp. nicht nachkommen können, bestehen rechtliche Vertretungen. Weiter sind Fachpersonen und Träger von öffentlichen Ämtern der Meldung verpflichtet, da das Kindswohl als besonders schützenswert gilt. Innerkantonal sind dies je nach Konstellation das Sozialamt bezüglich der Koordination der Kinder- und Jugendpolitik und der Meldepflicht von Betreuungsverhältnissen, das Amt für Volksschule und Sport bezüglich Sprach- und Sportförderung, das Gesundheitsamt bezüglich Gesundheitsförderung oder die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde bei begründetem Verdacht auf Kindswohlgefährdungen.

Zu Frage 5 und 6: Der Kanton Graubünden legt in der Massnahmenplanung zum Art. 26 KJFG einen gewichtigen Fokus auf die Frühe Förderung. Unter anderem ist eine kantonale Strategie zur Frühen Förderung in Erarbeitung. Der Erarbeitungsprozess ist so ausgelegt, dass sowohl Gemeinden als auch Fachpersonen aus dem Vorschulbereich daran partizipieren können.

1. März 2021