Unter Beitragsberechtigte (Art. 12) ist nachzulesen, dass Beiträge an Sportorganisationen und ihre Vereine mit Sitz im Kanton Graubünden, deren nationale Verbände Mitglied im Dachverband des Schweizer Sports sind oder deren Disziplin als J+S-Sportart gilt, geleistet werden können.
Ziel zur Senkung der Gesundheitskosten sollte auch sein, dass Erwachsene sportlich aktiv bleiben. Erwachsenensport ESA ist ein auf den Breiten- und Freizeitsport ausgerichtetes Sportförderprogramm des Bundes. In Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen visiert er einen einheitlichen Qualitätsstandard in der Aus- und Weiterbildung von Leitenden an. Auf diese Weise sollten optimale Rahmenbedingungen für die sportliche Aktivität im Erwachsenenalter, d. h. Menschen ab 18 Jahren, geschaffen werden.
Aus diesem Grunde sollte im erwähnten Artikel auch der Erwachsenensport ESA ausdrücklich miteinbezogen werden. Die Unterzeichnenden fordern die Regierung auf, Art. 12 der Sportförderungsverordnung in diesem Sinne anzupassen.
Klosters, 15. Juni 2023
Gartmann-Albin, Hofmann, Rettich, Atanes, Bachmann, Bardill, Baselgia, Biert, Bischof, Bisculm Jörg, Bleuler-Jenny, Cahenzli-Philipp (Untervaz), Dietrich, Gredig, Hoch, Kaiser, Kreiliger, Mazzetta, Müller, Perl, Peter, Preisig, Rusch Nigg, Rutishauser, Walser, Wilhelm