Für das Schulwesen sind gemäss Bundesverfassung die Kantone zuständig. Diese Zuständigkeit erweist sich insbesondere dort als vorteilhaft, wenn es um die Berücksichtigung der besonderen sprachlichen Situationen in den einzelnen Kantonen geht. So nimmt das Sprachenkonzept in Graubünden Rücksicht auf unsere besonderen Verhältnisse.
Die Schulhoheit der Kantone darf jedoch nicht dazu führen, dass sich die verschiedenen Bildungssysteme immer weiter auseinander entwickeln und zunehmend inkompatibel werden. Im Bildungswesen besteht heute eine Vielfalt, welche laufend neue strukturelle und organisatorische Widersprüche zwischen den Kantonen sowie zwischen den Bildungsstufen erzeugt und wegen der hohen Mobilität der Bevölkerung immer mehr Kinder in ihrem Lernfortkommen beeinträchtigt.
In letzter Zeit zeigte sich deutlich, dass die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) die dringend notwendigen Koordinationsaufgaben nicht mehr zufriedenstellend bewältigen kann. Jüngstes Beispiel aus dem Kanton Zürich ist die geplante Einführung von Englisch als erste Fremdsprache ab der dritten Primarklasse und die dadurch ausgelöste Sprachendebatte im Rahmen der EDK. Um zu vermeiden, dass ein paar wenige Kantone aufgrund ihres Gewichts mehr und mehr die bildungspolitischen Weichen für alle Kantone stellen, müssen die wichtigsten Rahmenvorgaben für das schweizerische Bildungswesen vom Bundesrecht festgelegt werden. Entsprechend ist die Schulhoheit der Kantone in der Bundesverfassung einzuschränken.
Nachdem auch in anderen Kantonen entsprechende Standesinitiativen zur Koordination der kantonalen Bildungssysteme erwogen werden oder beschlossen wurden (zum Beispiel Kanton Baselland: Motion am 25. Oktober 2001 im Landrat überwiesen, definitive Standesinitiative am 28. Februar 2002 mit 68 zu 5 Stimmen verabschiedet) wird die Regierung eingeladen, im Namen des Kantons Graubünden gestützt auf Art. 24 Abs. 2 der Kantonsverfassung beim Bund eine entsprechende Standesinitiative einzureichen. Darin soll postuliert werden, dass der Bund insbesondere die Kompetenz erhält, die Dauer der Bildungsstufen von der Vorschule bis zur Tertiärstufe zu regeln und die Schulsysteme zu koordinieren. So sollen beispielsweise die Qualifikationsziele der Schultypen am Ende der Sekundarstufe I sowie die Anschlüsse zur Sekundarstufe II geregelt werden. Miteinbezogen werden soll auch die einheitliche Regelung der gesamten Berufsausbildung.
Chur, 26. März 2002
Name: Jäger, Arquint, Butzerin, Augustin (Almens), Biancotti, Brasser, Bucher, Cathomas, Caviezel (Chur), Christ, Crapp, Farrér, Frigg, Giuliani, Hanimann, Hess, Kessler, Koch, Lardi, Lemm, Locher, Looser, Maissen, Meyer, Noi, Pfiffner, Righetti, Schmid (Vals), Schütz, Trachsel, Tremp, Trepp, Tuor (Trun), Zindel
Session: 26.03.2002
Vorstoss: dt Postulat