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Session: 13.06.2007
Die Revision des Mittelschulgesetzes ist bekanntermassen aufgenommen worden und wird in nächster Zeit dem Parlament vorgelegt.

Dabei werden nicht nur Fragen der gymnasialen Ausbildung sondern auch die Thematik der Fachmittelschul-Ausbildung und deren weiterführenden Ausbildungs-Angebote diskutiert werden müssen. Gemäss Art. 7bis des Mittelschulgesetzes wird das Ziel der sog. Diplommittelschule definiert, und dabei kann die Regierung die Erlangung der Fachhochschulreife regeln.

Zur Zeit herrscht einige Verunsicherung, wie die Fachhochschul-Reife in unserem Kanton erreicht werden kann, was dazu führt, dass dieses Ausbildungsangebot an Attraktivität verliert. So ist allgemein bekannt, dass eine gymnasiale Ausbildung über die Matura zur universitären Hochschule führt, dass die Berufsmittelschule über die Berufsmaturität zur Fachhochschule geht. Welche Möglichkeiten aber eine erfolgreiche Absolvierung der Diplommittelschule bzw. Fachmittelschule eröffnet, ist aufgrund fehlender Konzeptionen unklar und wertet die Fachmaturität entsprechend ab. Andere Kantone haben ihr Fachmittelschulangebot klar geregelt.

Deshalb müssen diesbezüglich auch konzeptionelle Überlegungen in die Revision einfliessen.

Aus diesen Gründen beauftragen die Unterzeichner die Regierung dem Grossen Rat ein Konzept für die Erlangung der Fachhochschulreife in den Bereichen sozialer, pädagogischer Tätigkeit und medizinischer Hilfsberufe vorzulegen, das die Ausführungen und Vorgaben der EDK berücksichtigt und damit Gewähr bietet, dass dieses Bildungsangebot den aktuellen Bedürfnissen entspricht. Die Thematik der Fachmaturität ist anschliessend in die Revision des kantonalen Mittelschulgesetzes einzubeziehen.

Chur, 13. Juni 2007

Name: Hanimann, Berther (Disentis), Mani-Heldstab, Arquint, Augustin, Bischoff, Blumenthal, Bundi, Caduff, Casparis-Nigg, Casutt, Caviezel (Pitasch), Clavadetscher, Darms-Landolt, Geisseler, Hartmann (Chur), Hartmann (Champfèr), Kessler, Kleis-Kümin, Kunz (Chur), Marti, Mengotti, Meyer-Grass (Klosters), Nick, Niederer, Parpan, Perl, Pfäffli, Pfister, Portner, Ragettli, Rathgeb, Rizzi, Sax, Thomann, Troncana-Sauer, Kunz (Fläsch), Joos, Hauser

Session: 13.06.2007
Vorstoss: dt Auftrag

Antwort der Regierung

In den Ausführungen zum Auftrag wird festgehalten, dass im Gegensatz zum Kanton Graubünden andere Kantone ihr Fachmittelschulangebot klar geregelt hätten. Diese Aussage gilt es zu relativieren, wobei sich die Regierung auf das Bulletin vom Juli 2007 der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) abstützt. Dieses Bulletin informiert unter dem Schwerpunktthema „Fachmittelschulen Schweiz: Stand und Entwicklungsperspektiven“ über den gesamtschweizerischen Stand der Umsetzungsarbeiten. Graubünden zählt gemäss diesem Beitrag zu jenen 16 Kantonen, deren Fachmittelschulausweise von der EDK gesamtschweizerisch anerkannt sind und die über ein entsprechendes Ausbildungskonzept verfügen. Ein grundlegend anderes Bild präsentiert sich gesamtschweizerisch bezüglich Fachmaturität, welche sich an vorgegebenen Profilen zu orientieren hat. Gemäss den Ausführungen im erwähnten EDK-Bulletin verfügt heute einzig der Kanton Genf über eine gesamtschweizerische Anerkennung seiner Fachmaturitäten für die Ausbildungsprofile Gesundheit, Soziale Arbeit und Kunst. Es bestehe für die Inhaberinnen und Inhaber eines Fachmittelschul-Ausweises in der Schweiz jedoch die Schwierigkeit, dass sie im Hinblick auf die für einen Fachhochschul-Zugang zu erbringenden Ergänzungsleistungen je nach Kanton und Fachhochschule bzw. Fachhochschulstudiengang vor einer unterschiedlichen Situation stehen; auch wenn sie in einem Kanton bzw. bezüglich eines Studiengangs die Anforderungen im Bereich der Ergänzungsleistungen erfüllen, haben sie keine Gewähr auf einen prüfungsfreien Zugang an eine Fachhochschule bzw. Studiengang in einem anderen Kanton.

Abgestimmt auf die schweizerische Situation mit den dargelegten Unsicherheiten und auf die Stellungnahme der Regierung hat das Amt für Höhere Bildung die Schulleitungen der Bündner Mittelschulen zu Handen der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler betreffend die Fachmaturitäten wie folgt informiert.

Derzeit verzichtet Graubünden auf die Fachmaturität Pädagogik. Es ist aktuell davon auszugehen, dass die Fachmaturität Pädagogik nicht die Zugangsberechtigung zu allen Pädagogischen Hochschulen (PH) vermittelt. Ausgehend von dieser Situation wird den Interessentinnen und Interessenten empfohlen, sich frühzeitig über die Aufnahmebedingungen jenes Kantons zu informieren, dessen PH sie zu besuchen gedenken. Im Kanton Graubünden bedeutet dies, dass für die Ausbildung zur Primarlehrperson der einjährige Vorkurs an der Evangelischen Mittelschule in Schiers erfolgreich zu absolvieren ist.
Betreffend die Fachmaturität Soziale Arbeit gibt es bis im Februar 2010 folgende Übergangsregelung: Fachmittelschülerinnen und -mittelschüler sind zum Studium der sozialen Arbeit, Sozialpädagogik und soziokulturellen Animation zugelassen, sofern sie über einen Fachmittelschulabschluss verfügen und eine mindestens 40 Wochen dauernde Arbeitserfahrung mitbringen. Mindestens zwölf Wochen davon müssen als qualifiziertes Vorpraktikum in einer Organisation der Sozialen Arbeit absolviert werden. Der Kanton Graubünden hat Aufnahmevereinbarungen mit den Fachhochschulen für Soziale Arbeit in Zürich und St. Gallen abgeschlossen.
Betreffend die Fachmaturität Gesundheit besteht die Absicht, dass eine einzige Mittelschule die Fachmaturität Gesundheit für den ganzen Kanton in Zusammenarbeit mit dem Bildungszentrum Gesundheit und Soziales, (BGS) anbietet. Eine zentrale Koordination im Bereich Gesundheitsausbildungen ist aufgrund der beschränkten Anzahl Praktikumsplätze, der implementierten Reformen in den Gesundheitsausbildungen und zur Sicherstellung eidgenössisch anerkannter Abschlüsse notwendig.

Die Ausführungen zeigen, dass der Kanton die Fachmittelschulausbildung in Graubünden aktiv und unter Beachtung der gesamtschweizerischen Situation sowie zugunsten der Auszubildenden gestaltet und weiter entwickelt. Die Regierung empfiehlt dem Rat, den Auftrag nicht zu überweisen.

Datum: 7. September 2007