Navigation

Inhaltsbereich

Kanton

Bei Zustellung der provisorischen Kantonssteuerrechnung vor Ende Februar des Folgejahres sind zwei Einzahlungsscheine über jeweils die Hälfte des Steuerbetrages beigelegt. Die Zahlungsfristen sind Ende Februar für die erste und Ende April für die zweite Rate oder Ende März für den Gesamtbetrag.

Für alle nach Ende Februar des Folgejahres erstmals in Rechnung gestellten Kantonssteuern gilt eine Zahlungsfrist von 90 Tagen ab Rechnungsdatum.

Bund

Wird die provisorische Bundessteuerrechnung vor Anfangs März des Folgejahres zugestellt, ist sie bis Ende März zu bezahlen.

Für alle nach Anfangs März des Folgejahres erstmals in Rechnung gestellten Bundessteuern gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum.