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Gesetzliche Grundlagen
Energiegesetz des Kantons Graubünden (BEG, 820.200)
Energieverordnung des Kantons Graubünden (BEV, 820.210)

Das Gesetz und die Verordnung treten am 1.1.2021 ohne Übergangsfrist in Kraft. Für den Vollzug sind die Nachweisformulare und die Vollzugshilfen ab EN-101 anzuwenden. Die Energienachweise sind auch dann der Gemeinde vorzulegen, wenn baurechtlich keine Bewilligung notwendig ist.

Die Formulare sowie die Vollzugshilfen EN-1-16 sind nicht mehr gültig.