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Unternehmen im Kanton Graubünden, welche einen jährlichen Wärmebedarf von mehr als 5 GWh oder einen Elektrizitätsverbrauch von mehr als 0.5 GWh aufweisen, gelten aufgrund des Energiegesetzes des Kantons Graubünden als Grossverbraucher.

Das Ziel des Grossverbrauchermodells ist die Steigerung der Energieeffizienz. Anstelle der Anwendung von Detailvorschriften besteht im Grossverbrauchermodell die Möglichkeit, mit einer vom Bund beauftragten Organisationen oder mit dem Kanton eine Zielvereinbarung über die Entwicklung des Energieverbrauchs abzuschliessen. Ebenfalls ist die Variante der Energieverbrauchsanalyse möglich.

Verschiedene Grossverbraucher haben bereits freiwillige Zielvereinbarungen mit der Energieagentur der Wirtschaft (EnaW) oder mit der Cleantech Agentur Schweiz (act) abgeschlossen. Damit erfüllen sie die gesetzlichen Auflagen und können sich unter Umständen von der CO2-Abgabe befreien lassen. Die individuelle Zielvereinbarung nimmt dabei Rücksicht auf betriebliche Abläufe wie Wirtschaftlichkeit, Flexibilität sowie Planbarkeit und ermöglicht es den Unternehmen, die angestrebten Effizienzziele mit eigens für den Betrieb festgelegten Massnahmen zu erreichen.

Universale Zielvereinbarung (UZV)

Kantonale Zielvereinbarung (KZV)

Energieverbrauchsanalyse (EVA)