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Transport und Verteilung von Strom

Die Versorgung des Kantons mit elektrischer Energie erfolgt über sieben Spannungsebenen. Die Netzebene 1 dient dem weiträumigen internationalen und nationalen Energietransport sowie der Einspeisung der in Graubünden produzierten Wasserkraftenergie. Die Netzebene 3 übernimmt den Energietransport für die Verbindung von Tälern über mittlere Distanzen. Die Netzebene 5 dient der Versorgung von Regionen und die Netzebene 7 nimmt die Feinverteilung bis hin zu den einzelnen Haus- / Gebäudeanschlüssen vor. Die Ebenen 2 ,4 und 6 stellen die Transformierung zwischen den verschiedenen Spannungsebenen sicher und bilden so ein zusammenhängendes Netzsystem zur sicheren Energieversorgung.



Netzgebiete

Das Bundesgesetz über die Stromversorgung (StromVG) verpflichtet die Kantone, die Netzgebiete der auf ihrem Gebiet tätigen Netzbetreiber zu bezeichnen. Im Kanton Graubünden ist die Netzgebietszuteilung Sache des Kantons und wird von der Regierung vollzogen (StromVG GR).

Mit der Bezeichnung und der Zuteilung der Netzgebiete muss insbesondere die Stromversorgung in allen Teilen des Landes sichergestellt werden, so dass das Entstehen verwaister Gebiete verhindert wird. Die Verteilnetzbetreiber sind in ihrem Netzgebiet verpflichtet, alle Endverbraucher innerhalb der Bauzone und ganzjährig bewohnte Liegenschaften und Siedlungen ausserhalb der Bauzone sowie alle Elektrizitätserzeuger an das Elektrizitätsnetz anzuschliessen. Diese Bestimmung verpflichtet den Verteilnetzbetreiber zur Energielieferung, aber räumt ihnen diesbezüglich keine Monopolstellung ein.

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