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Änderungen des Netzgebietes oder des Netzbetriebs sind dem Amt für Energie und Verkehr zu melden. Die Meldung sollte folgende Angaben enthalten:

  •  Betroffenes Gebiet
  •  Eigentumsverhältnisse am Elektrizitätsnetz
  • Vertragliche Verhältnisse betreffend den Bau, Betrieb und Unterhalt des Elektrizitätsnetzes
  • Darlegung einer sicheren, effizienten und kostengünstigen Stromversorgung

Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen und Anhörung der Betroffenen kann die Regierung ein Netzgebiet neu bezeichnen.