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Im Rahmen des kantonalen Fahrplanverfahrens erarbeitet der Kanton im Zusammenarbeit mit den Transportunternehmungen den Fahrplan für die anstehenden Jahre. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) erstellt die Vorgaben für das Fahrplanverfahren. Vorgesehen sind zweijährige Fahrplanperioden, welche jeweils in den ungeraden Jahren starten. In den geraden Zwischenjahren sind nur kleine Anpassungen im Angebot vorgesehen.

Der Kanton Graubünden ist dauernd bestrebt, das ÖV-Angebot unter der Berücksichtigung finanzieller Möglichkeiten zu verbessern. Im Fahrplanverfahren besteht die Möglichkeit für Regionen, Gemeinden, Firmen oder Privatpersonen Anliegen zum Angebot des öffentlichen Verkehrs einzubringen.

Die von der Regierung gewählten Fahrplanpräsidenten und -präsidentinnen sind für die Detail-Ausgestaltung des offiziellen Fahrplanverfahrens in ihren Regionen verantwortlich, wie zum Beispiel die ergänzende Publikation in regionalen Medien, direkte Information von Gemeinden und Interessensgruppen, Einberufung einer regionalen Fahrplankonferenz etc. Sie werden durch das Amt für Energie und Verkehr mit den Fahrplananträgen bedient.

Die Begehren werden nach einer ersten Bewertung durch die Fahrplanpräsidenten, dem Amt für Energie und Verkehr, Abteilung öffentlicher Verkehr und den Transportunternehmungen geprüft, mit den benachbarten Fahrplanregionen abgestimmt und soweit möglich berücksichtigt.

Das Fahrplanverfahren findet gemäss den vom BAV festgelegten Fristen statt. Die Möglichkeit ein Fahrplananliegen einzureichen steht Ihnen das ganze Jahr über offen. Aufgrund der Vorlauffristen sind grössere Anliegen bis Ende März einzureichen, damit eine Umsetzung per Fahrplanwechsel von Mitte Dezember möglich ist.

Übersicht Fahrplanpräsident/-innen