Register der Ausgabestellen für Jagdpatente
Hochjagd 2025
01.09.2025 bis und mit 07.09.2025
16.09.2025 bis und mit 30.09.2025
Der eidgenössische Buss- und Bettag ist am 21.09.2025
Niederjagd 2025
01.10.2025 bis 30.11.2025
Passjagd 2025
01.11.2025 bis 28.02.2026
Steinwildjagd 2025
05.10.2025 bis 07.11.2025 (20 Tage pro Jäger:in)
Die Austragungstage finden innerhalb des angegebenen Zeitraums statt. In einigen Kolonien erfolgt eine gestaffelte Zulassung bzw. die Jagd wird für mehrere Tage unterbrochen.
Sonderjagd auf Hirsch und Reh 2025
Je nach Region, in der Zeit vom 1.11.2025 bis und mit 20.12.2025 (jeweils Mittwoch, Samstag und Sonntag, pro Gebiet max. zehn halbe Tage).
Hochjagd 2026
03.09.2026 bis und mit 13.09.2026
sowie
21.09.2026 bis und mit 30.09.2026
Bezug Patente
Jagdpatente können ab dem 15. August im Bündner Naturmuseum (Dienstag bis Samstag: 10.00-17.00 Uhr; Masanserstr. 31, 7000 Chur) und bei den Ausgabestellen in den Jagdbezirken bargeldlos bezogen werden. Details entnehmen Sie dem Ausgabeplan.
Ausgabeplan
Im Bündner Naturmuseum kann das Patent auch Bar bezogen werden.
Voraussetzung
Im Kanton Graubünden darf nur jagen, wer die Eignungsprüfung für Jäger im Kanton Graubünden bestanden hat. Es werden keine Jagdprüfungen anderer Kantone oder Länder anerkannt.
Benötigte Dokumente zum Patentbezug
- gültiger Personalausweis
- Jagdpatentbüchlein
- Ausweis über die gesetzliche Haftpflichtversicherung
- Formular mit persönlich unterzeichneter Bestätigung, dass keine Verweigerungsgründe gemäss Artikel 7 KJG vorliegen, die Jagdwaffe persönlich eingeschossen wurde und die Angaben zum steuerrechtlichen Wohnsitz korrekt sind
- Bestätigung über die Erfüllung der jagdlichen Schiesspflicht/Treffsicherheitsnachweis
Schiesspflicht/Treffsicherheitsnachweis
Alle Jäger:innen müssen jährlich einen Treffsicherheitsnachweis erbringen. Informationen zur jagdlichen Schiesspflicht finden Sie auf der Internetseite der Jagd- und Fischereiverwalter-Konferenz der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein. Dort finden Sie auch die aktuellste Liste der anerkannten Jagdschiessanlagen mit allen Schiessständen in Ihrer Umgebung, welche einen Nachweis ausstellen dürfen.
Rechtliche Informationen zur Schiesspflicht bzw. zum Treffsicherheitsnachweis finden Sie in der kantonalen Verordnung über die jagdliche Schiesspflicht.
Patentpreise
Zusätzlich zu den in der Preisliste angegebenen Preisen wird eine Kanzleigebühr von CHF 20.- erhoben.
Gästekarte
Bündner Jägerinnen und Jäger sind berechtigt, auf der Hochjagd frühestens ab dem 3. September 2025 einen Gast für maximal zwei Tage an ihrer Jagd zu beteiligen. Dazu ist vorgängig eine Gästekarte zu lösen. Der Gast darf die Jagd nur in Begleitung der gastgebenden Jägerin oder des gastgebenden Jägers ausüben. Erlegtes Wild wird dem Beutekontingent der Gastgeberin oder des Gastgebers angerechnet. Ein Gast kann bei mehreren Gastgebern Gästekarten (jeweils maximal zwei) beziehen.
Alle Jagdformulare finden Sie unter Formulare.