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Der Wald ist ein offenes System von Wechselwirkungen zwischen der belebten und unbelebten Natur, das in ständiger Verbindung zum Offenland steht. Er ist ein wichtiger Lebensraum für zahlreiche Vögel und wildlebende Säugetiere. Im Vergleich zur Kulturlandschaft bietet der Wald für das Schalenwild mehr Ruhe, bessere Rückzugsmöglichkeiten und besonders im Winter ein vielfältigeres Nahrungsangebot. Ideale Lebensbedingungen herrschen vor, wenn der Wald mit dem Offenland eng verflochten ist. Wildtiere sind ein Teil des Ökosystems und in einem natürlichen, ausgewogenen Verhältnis sind diese keine Bedrohung für die Waldverjüngung. Von einem Wildschaden spricht man, wenn Waldfunktionen massiv beeinträchtigt sind und forstliche Ziele nicht mehr erreicht werden. Sowohl der Wald als auch die Wildbestände werden vom Mensch genutzt und dadurch von diesem stark beeinflusst. Es stellt sich also die Grundaufgabe, Wald und Wild so zu bewirtschaften, dass sie in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen.

Für die Bewirtschaftung und Regulierung der Wildbestände ist das Amt für Jagd und Fischerei zuständig. Mit der Jagd und der Bewirtschaftung der Wildschutzgebiete, sollen die Schalenwildbestände auf einem Niveau reguliert werden, das die natürliche Waldverjüngung in weiten Teilen des Waldes erlaubt. Unterstützend wirken ebenso Hegemassnahmen und die Ausscheidung von Wildruhezonen im Winter. 

Die Lebensraumqualität des Waldes für das Wild wird durch die Waldbewirtschaftung geprägt. Je besser die Lebensraumqualität, umso problemloser gedeiht bei einem bestimmten Wildbestand die Waldverjüngung. Das Amt für Wald und Naturgefahren sorgt unter anderem dafür, dass bei der Pflege und Nutzung des Waldes die Lebensraumansprüche des Schalenwildes angemessen berücksichtigt werden.

Die Aufgabe besteht darin, festzustellen, wo und in welchem Ausmass wildbedingte Probleme an der Waldbestockung – vor allem bei der Waldverjüngung – bestehen sowie welche Massnahmen forstlicher und jagdlicher Art in Erwägung zu ziehen und einzuleiten sind.

Die Wald-Wild-Thematik wird durch die gemeinsame Erarbeitung und Umsetzung von Massnahmen in den regionalen Wald-Wild-Berichten aufgenommen. Die Umsetzung der forstlichen Massnahmen erfolgt mehrheitlich über die jährlichen Sammelprojekte Waldbau, die Umsetzung der jagdlichen Massnahmen über die jährliche Jagdplanung mit regionalen Zielsetzungen.


vergrasender Waldboden

Der Gebirgswald reagiert mit seinen langsamen Lebensabläufen besonders empfindlich auf Verbiss von Jungbäumen. Damit der Wald in Zukunft auch unter dem Aspekt des Klimawandels sämtliche Funktionen erfüllen kann, ist eine naturnahe Bewirtschaftung mit einer artenreichen Verjüngung aller Baumarten notwendig. Ein hoher Wildverbiss kann sehr oft orts- und baumartenspezifisch variieren. Er gefährdet die Verjüngung des Waldes und führt zur Verzögerungen oder zum Ausfall einzelner Baumarten. Je länger sich der Verjüngungsausfall in die Länge zieht, umso grösser wird die waldbauliche Lücke.

 

Verhütung / Vergütung von Wildschäden

Die Abgeltung von Schäden durch jagdbares Wild am Wald erfolgt ausschliesslich in Form von Beitragszahlungen an Massnahmen zur Schadensverhütung. Dem Waldeigentümer verbleiben dabei in der Regel Restkosten (Verordnung über die Wildschadenverhütung und Wildschadenvergütung im Wald).

An der Entwicklung der Wildschäden am Jungwald zeigt sich, wie wichtig eine Regulation der Schalenwildbestände durch eine konsequente Bejagung ist.

 

 

Waldverjüngung mit neuer Wald-Wild-Strategie sicherstellen
Die Wildschäden im Wald sind in verschiedenen Regionen im Kanton Graubünden gross und haben in den letzten Jahren zugenommen. Die Regierung legt nun mit der Strategie «Lebensraum Wald-Wild 2021» fest, wie diese Situation verbessert werden soll. In Fünfjahresschritten soll sich im Zeithorizont bis 2035 der Waldzustand etappenweise verbessern und die natürliche Waldverjüngung wieder möglich werden.