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Was ist ein Waldentwicklungsplan?

Der Waldentwicklungsplan (WEP) ist das Planungsinstrument des kant. Forstdienstes. Er wird durch die örtlichen Regionalforstingenieure unter Mitwirkung der Bevölkerung erarbeitet. Ein WEP wird überbetrieblich und eigentumsübergreifend über eine Planungsregion erarbeitet.

Er bezweckt die Wahrung der öffentlichen Interessen am Wald und sorgt für eine langfristig nachhaltige Nutzung des Waldes.

Der WEP umschreibt für das gesamte Waldareal die forstlichen Zielvorstellungen und Entwicklungsabsichten. Er enthält die allgemeingültigen Grundsätze für die Waldbewirtschaftung und -pflege

Für die Bereiche
- Schutz vor Naturgefahren
- Holzproduktion
- Natur- und Landschaft
- Erholung und Tourismus
- Landwirtschaft
- Wild und Jagd

werden diejenigen Flächen ausgeschieden, denen wichtige öffentliche Interesse zugesprochen werden. Für diese Flächen werden die spezifischen forstlichen Ziele und die zu treffenden Massnahmen festgehalten.

Neben diesen speziellen Waldflächen gibt es grosse Waldteile ohne besonderen Handlungsbedarf. Für diese gelten nur die allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften.

Werden während der Erarbeitung des WEP Konflikte zwischen den verschiedenen Arten der Waldnutzung festgestellt, so werden diese nach Möglichkeit noch im Planungsprozess gelöst. Können Konflikte während der Planungsphase nicht gelöst werden, werden diese im Planungsdokument festgehalten. Der Konflikt wird beschrieben, die möglichen Lösungen werden festgehalten und die Beteiligten bestimmt.

Der Waldentwicklungsplan ist behördenverbindlich. Die kantonalen und kommunalen Behörden sind verpflichtet sich an die Planungsergebnisse zu halten und diese umzusetzen. Der Waldeigentümer muss sich hingegen nur soweit an den Plan halten, als er für Handlungen im Wald eine Bewilligung einer Behörde benötigt. 

Der WEP 2018+ als interaktive Karte.