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In Graubünden gehört der überwiegende Teil des Waldes den Gemeinden (85 Prozent). So gesehen kommt auf jeden Einwohner, jede Einwohnerin eine Hektare Wald. Diesen „Besitz“ gilt es zu bewahren. Bewahren setzt voraus, dass im Sinne einer Antizipierung auch geplant werden soll. Planen für die Zukunft lautet somit das Motto. Der Waldentwicklungsplan (WEP) übernimmt diese Aufgabe. Er ist das zentrale Planungs- und Führungsinstrument des kantonalen Forstdienstes. Er sichert die vielfältigen öffentlichen Interessen am Wald – wie Schutz vor Naturgefahren, Holzproduktion, Natur und Landschaft, Erholung und Tourismus, Landwirtschaft, Wildlebensraum und Infrastrukturen – und sorgt für eine langfristig nachhaltige Nutzung des Waldes.

Der WEP umschreibt für das gesamte Waldareal die forstlichen Zielvorstellungen und Entwicklungsabsichten. Er enthält die allgemeingültigen Grundsätze für die Waldbewirtschaftung und –pflege.

Er besteht aus einem Text und einem Kartenteil. Der Textteil ist unterteilt in Leitbild und sieben Objektblättern.

◾Schutzwald
◾Holznutzung
◾Natur und Landschaft
◾Erholung und Tourismus
◾Waldweide
◾Wald-Wild-Jagd

werden diejenigen Flächen im Kartenteil ausgeschieden, denen wichtige öffentliche Interessen zugesprochen werden. Für diese Flächen werden die spezifischen forstlichen Ziele und die zu treffenden Massnahmen festgehalten.

Neben diesen speziellen Waldflächen gibt es grosse Waldteile ohne besonderen Handlungsbedarf. Für diese gelten nur die allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften.

Werden während der Erarbeitung des WEP Konflikte zwischen den verschiedenen Arten der Waldnutzung festgestellt, so werden diese nach Möglichkeit noch im Planungsprozess gelöst. Können Konflikte während der Planungsphase nicht gelöst werden, werden diese im Planungsdokument festgehalten. Der Konflikt wird beschrieben, die möglichen Lösungen werden festgehalten und die Beteiligten bestimmt. Die Konfliktbereinigung erfolgt in diesen Fällen anschliessend, während der WEP-Laufzeit.

Der WEP wird durch die Regionalforstingenieure in den fünf Waldregionen unter Mitwirkung der Bevölkerung erarbeitet. Er wird überbetrieblich und eigentumsübergreifend über eine Planungsregion erarbeitet.

Der Waldentwicklungsplan ist behördenverbindlich. Die kantonalen und kommunalen Behörden sind verpflichtet sich an die Planungsergebnisse zu halten und diese umzusetzen. Der Waldeigentümer muss sich hingegen nur soweit an den Plan halten, als er für Handlungen im Wald eine Bewilligung einer Behörde benötigt.