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Die Schutzwaldausscheidung erfolgte nach schweizweit einheitlichen Kriterien. Die Regierung hat die Schutzwaldausscheidung auf den 1.1.2012 in Kraft gesetzt. Im Objektblatt Schutzwald werden

  • der aktuelle Schutzwald dargestellt,
  • die Ziele und Strategien für die Priorisierung und Mittelzuteilung von Massnahmen im Schutzwald definiert,
  • das Vorgehen bei Überlagerungen mit anderen Waldfunktionen festgelegt

Im Objektblatt wird ausschliesslich der Schutzwald behandelt. Schutzbauten und andere Massnahmen zum Schutz vor Naturgefahren sind nicht Gegenstand des Objektblattes.