Die Schutzwaldausscheidung erfolgte nach schweizweit einheitlichen Kriterien. Die Regierung hat die Schutzwaldausscheidung auf den 1.1.2012 in Kraft gesetzt. Im Objektblatt Schutzwald werden
- der aktuelle Schutzwald dargestellt,
- die Ziele und Strategien für die Priorisierung und Mittelzuteilung von Massnahmen im Schutzwald definiert,
- das Vorgehen bei Überlagerungen mit anderen Waldfunktionen festgelegt
Im Objektblatt wird ausschliesslich der Schutzwald behandelt. Schutzbauten und andere Massnahmen zum Schutz vor Naturgefahren sind nicht Gegenstand des Objektblattes.