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Warum eine Revision?

Das Interesse der Öffentlichkeit für den Wald hat in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen. In den neunziger Jahren traten vermehrt Konflikte zwischen den verschiedenen Waldnutzungen auf. Gleichzeitig flossen auch verstärkt öffentliche Mittel in die Waldbewirtschaftung. Dies führte dazu, dass mit der Waldentwicklungsplanung eine Planung eingeführt wurde, welche hauptsächlich die öffentlichen Interessen am Wald regeln und sicherstellen sollte.

Graubünden war einer der ersten Kantone, welche mit der Waldentwicklungsplanung startete. So entstanden zwischen 1996 und 2009 zwanzig regionale WEP.

In diesen 13 Jahren haben sich die Rahmenbedingungen geändert. Die aktuellen WEP sind entsprechend heterogen, sowohl im Aufbau wie auch in den strategischen Entscheiden.

Im Dezember 2011 wurde die neue, für die ganze Schweiz nach einheitlichen Kriterien festgelegte Schutzwaldausscheidung in Kraft gesetzt. In einem Gebirgskanton wie Graubünden ist der Schutz vor Naturgefahren eine der wichtigsten Funktionen des Waldes. Die Überarbeitung dieses Objektblattes hat somit Auswirkungen auf alle Objektblätter im Waldentwicklungsplan. Das Amt für Wald und Naturgefahren (AWN) ist deshalb beauftragt, die Waldentwicklungspläne einer Gesamtrevision zu unterziehen.