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Beabsichtigen Sie, eine Leitung in die Kantonsstrasse zu verlegen oder über die Kantonsstrasse anzubringen, so ist eine Bewilligung des Tiefbauamtes Graubünden erforderlich. Verwenden Sie bitte dafür unser standardisiertes Formular und reichen Sie dieses vollständig ausgefüllt beim zuständigen Bezirk ein. Sie ersparen sich und uns damit unnötige Arbeit und erhalten baldmöglichst unsere Stellungnahme oder die nachgesuchte Bewilligung.

Baumethode

Für den Betrieb und die Lebensdauer der Strasse ist es wichtig, dass eine grabenlose Leitungsverlegung wenn immer möglich zur Realisierung gelangt. Nur in begründeten Fällen wird ein Graben in der Strasse bewilligt. Weitere Informationen siehe Merkblatt für Bewilligung von offenen Gräben.

Gesuchsformular

Je nach Baumethode ist das entsprechende Gesuchsformular einzureichen. Es gilt zu beachten, dass beim Gesuch für einen offenen Graben in der Kantonsstrasse ein Unternehmer zu bestimmen ist, der die Grundvoraussetzungen für die Wiederherstellung der Strasse erfüllt. Liste der zugelassenen Unternehmer für Aufgrabungen in Kantonsstrasse.

Gesuch für Leitung mit Durchstossung

Gesuch für Leitung mit offenem Graben

Gesuch für Leitung über Kantonstrasse

Ausführungsvorschriften für Instandsetzung nach Leitungsverlegungen

Ausführung von Belagsarbeiten