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Die besonderen Bestimmungen Teil 2 enthalten ständig geltende Richtlinien und Weisungen des Tiefbauamtes Graubünden für ausführende Unternehmungen.

Anhang

Nr.BeschreibungAusgabedatumInfo
00Titelblatt / ÄnderungenVersion 23
00Objektunabhängige Bestimmungen (Text NPK 102)Version 23
01Werkvertragsformular Kanton GraubündenVersion 23
02Gültigen NormenVersion 22
03GBW 2204: Sicherheitsvorschriften für Privatunternehmer (Firmen) bei Arbeiten im Gleisbereich oder in der Nähe von Bahnanlagen01.02.2017
03GBW 2331: Weisungen für die Projektierung von Gerüsten bei der RhB21.06.2013
04Vorschriften für den Betrieb von mobilen LichtsignalanlagenVersion 23
05Vorschriften für die Energiebezüger auf den Baustellen der National- und KantonsstrassenVersion 22
06Vorschriften für Bau und Kalibrierung von Rohranlagen inkl. Vorgehen bei der Versiegelung von Elektro-SchachtabdeckungenVersion 19
07Anforderungen an Geotextilien für die Funktion Trennen und FilternVersion 22
08Vorschriften für die Ausführung von Erdarbeiten (Schüttarbeiten und Fundationsschichten)Version 23
09Vorschriften für die Ausführung von Belagsarbeiten (inkl. Massnahmen bei Nichterfüllen der Q-Anforderungen)Version 23
10Vorschriften für die Ausführung von Kunstbauten (inkl. Anforderungen an eine Erstprüfung für Beton nach SN EN 206)Version 23
11Vorschriften für die Ausführung von SpritzbetonarbeitenVersion 23
12Vorschriften für die Ausführung von vollflächig verklebten Kunststoff-DichtungsbahnenVersion 23
13Vorschriften für die Ausführung von vollflächig aufgeschweissten Polymerbitumen-DichtungsbahnenVersion 23
14Qualitätsvorschriften für HydrophobierungenVersion 20
15Vorschriften für die Ausführung von BetoninstandsetzungenVersion 22
16Anforderungen an TunnelbeschichtungssystemeVersion 22
17Genereller KontrollplanVersion 23
18Vereinbarungen ArbeitssicherheitVersion 21
20VH-401-02: Bewirtschaftung von Bauabfällen01.06.2021
20BM006: Merkblatt über die Entwässerung von Baustellen01.11.2017
20NM006: Prüfperimeter für chemische Bodenbelastung12.10.2017