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Freiheitsstrafe
 

Freiheitsstrafe 

Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten können auf Gesuch hin in Form der gemeinnützigen Arbeit vollzogen werden. Bei Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr beseht ebenfalls auf Gesuch hin die Möglichkeit des Vollzugs in Form von Halbgefangenschaft oder Electronic Monitoring. Freiheitsentzüge von über einem Jahr werden in geschlossenen oder offenen Justizvollzugsanstalten durchgeführt.

Eine Freiheitsstrafe soll den Schutz der Öffentlichkeit gewährleisten und zur Resozialisierung der verurteilten Person beitragen.