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Jugendvollzug
 

Der Vollzugs- und Bewährungsdienst vollzieht im Auftrag der Jugendanwaltschaft Graubünden die Strafentscheide gegenüber straffällig gewordenen Jugendlichen, betreut und begleitet sie bei der Eingliederung in die Gesellschaft. Zum Jugendvollzug gehören der Vollzug von persönlichen Leistungen und Freiheitsstrafen, der Vollzug von Schutzmassnahmen wie Aufsichten, persönliche Betreuungen, ambulante Massnahmen und Unterbringungen als auch die Begleitungen während der Probezeit bei bedingten Strafen. Zudem werden während des Ermittlungsverfahrens Abklärungsaufträge ausgeführt und entsprechende Abklärungsberichte mit Empfehlungen für die Jugendanwaltschaft verfasst.