Navigation

Inhaltsbereich

Verwahrung
 

Verwahrung 

Die Verwahrung dient in erster Linie der öffentlichen Sicherheit. Sie wird bei Straffälligen ausgesprochen, die für die Öffentlichkeit eine Gefahr darstellen. Die Verwahrung wird in einer Justizvollzugsanstalt oder einer Massnahmenvollzugseinrichtung vollzogen. Die Verwahrung ist in ihrer Dauer nicht beschränkt.