Feuerverbot mit Ausnahmen
                    
                  
                  		
	
	
		
	
	
 
     	
	
      
	        
	
    
	In weiten Teilen Graubündens (Herrschaft, Prättigau, Davos, Rheintal, Schanfigg, Surselva, Mittelbünden, Moesano und Puschlav) bleibt es weiterhin absolut verboten, im Wald und in Waldesnähe Feuer zu entfachen. Grillstellen im Wald und in Waldesnähe dürfen nicht benutzt werden. 
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Amtes für Wald und 
Naturgefahren.