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Der Bundesrat hat beschlossen, die Homeoffice-Pflicht für regelmässig testende Betriebe ab dem 31.05.2021 in eine Empfehlung umzuwandeln. Somit können Mitarbeitende in Betrieben, die an den Betriebstestungen Graubünden teilnehmen, die Arbeit an ihrem regulären Arbeitsplatz ab diesem Datum wieder aufnehmen.

Wöchentliches Testen und Maskenpflicht

Die Teilnahme an den Testungen bleibt für Mitarbeitende freiwillig. Wir bitten Sie aber, Ihre Belegschaft zu motivieren, mindestens einmal wöchentlich zu testen. Stellen Sie bitte auch sicher, dass die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Dazu gehört auch die Maskenpflicht – diese bleibt bestehen, auch wenn Ihre Mitarbeitenden sich regelmässig testen. Es muss eine Maske getragen werden, sobald sich mehr als eine Person in einem Raum aufhält, auch wenn der Abstand eingehalten werden kann (zum Beispiel in Grossraumbüros). Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BAG.

Geimpfte und Genesene

Die Entwicklung in Bezug auf die Impfungen ist sehr erfreulich. Vollständig geimpfte Mitarbeitende (zwei Impfdosen oder eine Impfdosis nach durchgemachter Covid-Erkrankung) sollten nicht mehr am repetitiven Testen teilnehmen. Personen, die an Covid-19 erkrankt sind, sollen erst sechs Monate nach Krankheitsbeginn wieder regelmässig testen. Wird früher getestet, können falsch positive Resultate erfolgen.