Die Erklärung von Bern (nachfolgend EvB genannt) stellt im heutigen 
Mediencommuniqué die 
Frage, ob die Registrierung der EvB bei der Kantonspolizei eine 
Neuauflage der Fichenaffäre bedeute.
Dazu nimmt die Kantonspolizei wie folgt Stellung:
1. Die EvB hat am 26.03.2001 beim vorgesetzten Departement eine 
Beschwerde wegen 
Verletzung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit eingereicht und unter 
anderem beantragt, der 
EvB bekannt zu geben, welche Daten von ihr erhoben worden seien und wie 
diese bearbeitet 
wurden. Sodann verlangte sie die Vernichtung der Akten.
2. Die Kantonspolizei hat gegenüber dem Departement eine 
Vernehmlassungsantwort 
eingereicht und auf mehreren Seiten die Ausgangslage, den polizeilichen 
Antrag und die 
getroffenen Massnahmen dargelegt. Sie hat darin auch zum Antrag auf 
Bekanntgabe der 
registrierten Daten Stellung genommen und diese offengelegt. 
3. Die Beschwerdeführer haben die Stellungnahme der Kantonspolizei 
im Rahmen des 
Beschwerdeverfahrens (Schriftenwechsel) zur Kenntnisnahme erhalten. 
Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen; das Departement wird 
noch einen 
Beschwerdeentscheid dazu erlassen.
4. Die EvB zitiert aus dieser internen Vernehmlassung unvollständig; 
der Vermerk „Gewaltfreie 
Organisation“ (Globalisierungsgegner) ist ergänzt durch „Organisator des 
Gegenkongresses Public 
Eye von Davos“ und einem Verweis auf einen Artikel aus der Südostschweiz 
vom 12.01.2000.
5. Diese Informationen dienen der Kantonspolizei lediglich als 
Kontaktadresse im 
Zusammenhang mit dem WEF in Davos. Daraus sind keine negativen Folgen 
ersichtlich; ein 
Telefonbucheintrag und die Informationen der Homepage der EvB enthalten 
wesentlich mehr 
Auskünfte als hier vorliegen.
Da das Beschwerdeverfahren nicht abgeschlossen ist, kann zur 
materiellen Beurteilung aus Sicht 
der Kantonspolizei noch nicht Stellung genommen werden.
Quelle: Kantonspolizei Graubünden