Die Umsetzung der EU-Abkommen Schengen/Dublin am 12. Dezember 2008
wird für die einheimische Bevölkerung einige Auswirkungen haben. Ziel
dieser Abkommen mit der Europäischen Union ist in erster Linie der Abbau
der systematischen Personenkontrollen an den Binnengrenzen zur
Vervollständigung der Personenfreizügigkeit. Dies soll aber nicht zu
einer Verschlechterung der inneren Sicherheit führen, weshalb ein Bündel
von Massnahmen beschlossen wurde, welche die innere Sicherheit
garantieren, ja sogar verstärken sollen.
Flugplatz Samedan wird zur Schengen-Aussengrenze
Zu diesen Massnahmen gehört beispielsweise die Verstärkung der
Grenzkontrollen an der Schengen-Aussengrenze. Auch Graubünden wird nach
der Umsetzung der Abkommen eine Schengen-Aussengrenze haben. Es ist der
Flugplatz Samedan, auf dem auch Flugzeuge landen, welche aus Staaten
kommen, die nicht zum Schengenraum gehören. Die entsprechenden
Kontrollen hat der Kanton Graubünden dem Grenzwachtkorps (GWK)
übertragen.
Direkter Zugriff auf das Schengener Informationssystem
Mit der Einführung des Schengener Informationssystems (SIS) werden
die Kantonspolizei Graubünden und das Grenzwachtkorps direkten Zugriff
auf sämtliche Fahndungsdaten aller Mitgliedstaaten der Abkommen haben.
Dies erleichtert die internationale Zusammenarbeit erheblich.
Verstärkte Zusammenarbeit zwischen Kantonspolizei und
Grenzwachtkorps
In einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Kantonspolizei
Graubünden und dem GWK wurden als Ersatz für die wegfallenden
systematischen Personenkontrollen an den Grenzübergängen Massnahmen
beschlossen, mit denen das heutige Sicherheitsniveau aufrecht erhalten
werden kann. Der Grenzraum des GWK wurde über die Julier-, Albula- und
Flüelapassachse bis Thusis, Klosters und Bergün erweitert. In diesem
Raum wird das Grenzwachtkorps ermächtigt, bestimmte polizeiliche
Aufgaben wahrzunehmen. So können die Grenzwächter zum Beispiel
Personen- und Verkehrskontrollen durchführen und einfache Übertretungen
selbstständig ahnden. Schwere Widerhandlungen werden weiterhin durch die
Kantonspolizei bearbeitet. Auch gemischte Patrouillen mit Mitarbeitenden
der Kantonspolizei und des Grenzwachtkorps sowie gemeinsame
Kontrollaktionen, wie schon heute durchgeführt, sollen im erweiterten
Grenzraum intensiviert werden.
Fürstentum Liechtenstein
Das Fürstentum Liechtenstein ist noch nicht dem Schengenraum
beigetreten. Deshalb ist die Grenze des Fürstentums rechtlich gesehen
eine Schengen-Aussengrenze. Die Kantonspolizeien St. Gallen und
Graubünden unterstützen das GWK bei den grenzpolizeilichen Kontrollen um
Liechtenstein.
Grenzposten bleiben besetzt/Zollkontrollen bleiben
bestehen
Weil die Schweiz nicht Mitglied der EU-Zollunion ist, wird das
Grenzwachtkorps nach wie vor Zollkontrollen durchführen. Die
Grenzwächter bleiben bei den Grenzposten stationiert. Eine Zollkontrolle
ist mehr als nur eine Warenkontrolle: Es geht um die Wahrnehmung von
zollpolizeilichen Aufgaben zur Schmuggelbekämpfung (Widerhandlungen in
den Bereichen Zoll und Mehrwertsteuer, Betäubungsmittel,
Waffen/Kriegsmaterial, radioaktives Material, Arten- und Markenschutz,
Kulturgüterschutz usw.), Fahrzeug- und Sachfahndung (inkl. gestohlene
oder gefälschte Dokumente), sowie wirtschaftspolizeiliche,
fiskalpolizeiliche, handelpolizeiliche, gewerbepolizeiliche und
gesundheitspolizeiliche Aufgaben. Diese Bereiche sind nicht von Schengen
tangiert. Die Gesetzesgrundlagen bleiben unverändert und die
Kontrolltätigkeit bleibt gleich. Zu jedem Zeitpunkt der Zollkontrolle
(aber nicht systematisch) ist der Grenzwächter befugt, einen Ausweis zu
verlangen, um notwendige Informationen für die Zollkontrolle zu
entnehmen, zur Eigensicherung oder aufgrund eines aufkommenden
polizeilichen Anfangsverdachts. In diesem Rahmen dürfen, bei Bedarf,
sämtliche polizeilichen und fremdenpolizeilichen Informationssysteme
angefragt werden. Zollkontrollen können - auch mit Schengen - in der
ganzen Schweiz (auch im Landesinnern) durchgeführt werden. Sie können im
rückwärtigen Raum mit einer gezielten Personenkontrolle kombiniert
werden.
Im ganzen Kanton darf das GWK somit weiterhin zollpolizeiliche und
grenzpolizeiliche Kontrollen vornehmen.
Quelle: Kantonspolizei Graubünden und Grenzwachtkorps III