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Am späteren Freitagvormittag hat die Kantonspolizei Graubünden in Tschierv drei australischen Staatsangehörigen den Führerausweis aberkannt. Die Sportwagenfahrer waren auf einer Tour durch die Schweiz.

Die drei Australier im Alter von 20, 21 und 44 Jahren wurden bei einer Geschwindigkeitskontrolle in Tschierv mit ihren Mietwagen mit Bruttogeschwindigkeiten von 203, 194 und 165 gemessen. Erlaubt wären auf dieser Strecke 80 Stundenkilometer. Die Fahrerlaubnis für die Schweiz wurde den drei Männern sofort aberkannt und sie mussten je ein Depositum von 6'000 Franken hinterlegen. Die fehlbaren Lenker werden an die Staatsanwaltschaft Graubünden verzeigt.

Rasertatbestand
Gemäss Art. 90 Abs. 3 SVG wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren bestraft, wer durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, namentlich durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen.

Abs.3 ist in jedem Fall erfüllt, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird um:
c. mindestens 60 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 80 km/h beträgt.

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