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Die Kantonspolizei Graubünden hat im Auftrag und in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) am Donnerstag eine Hausdurchsuchung in einem Churer Clublokal durchgeführt. Dabei wurden verbotene Spielautomaten sichergestellt.

Vorermittlungen führten zur Annahme, dass in einem Clublokal in Chur illegale Spielbankenspiele angeboten werden. Bei der Hausdurchsuchung am Donnerstagabend wurden die Clubbetreiberin und der Clubbetreiber kontaktiert. Dabei kam es zur Beschlagnahme von sieben Spielbankenspielautomaten. Der mutmassliche Lieferant der Automaten, eine ausserkantonal wohnhafte Person, wurde am selben Abend in Chur festgenommen. Die kontrollierten Personen werden nun wegen Widerhandlungen gegen das Geldspielgesetz an die ESBK verzeigt.

Ziele des Geldspielgesetzes

  • Die Bevölkerung soll angemessen vor den Gefahren geschützt werden, die von den Geldspielen ausgehen; dazu zählt insbesondere die Gefahr vor exzessivem Geldspiel; 
  • Die Geldspiele sollen sicher und transparent durchgeführt werden; 
  • Ein Teil der Bruttospielerträge der Spielbanken wird zugunsten der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung verwendet.
Von schräg vorne ein auf dem Boden stehendes schwarzes - einem Röhrenfernseher ähnliches – Gerät.
Sichergestellter Glücksspielautomat

 

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