Verkehrssteuerrechnung für das Folgejahr (Jahressteuerrechnung)
Falls Sie die Kontrollschilder bis Ende des laufenden Jahres hinterlegen (spätestens am 31. Dezember), wird die Zahlung der Verkehrssteuer für das Folgejahr hinfällig; der Einzahlungsschein kann in diesem Fall vernichtet werden. Falls Sie bei Wechselschild eines der beiden Fahrzeuge ausser Verkehr setzen wollen, ist uns der entsprechende Fahrzeugausweis zur Annullierung bis spätestens 31. Dezember einzusenden.
Rechtsmittel gegen Schwerverkehrsabgabe
Gegen Rechnungen betreffend Schwerverkehrsabgaben kann innert 30 Tagen seit Eröffnung beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) in Bern Beschwerde geführt werden.
Zahlungsbedingungen
Für die Überweisung bitten wir Sie, nur den Einzahlungsschein der Rechnung zu benützen. Falls Sie die Zahlung per Internet vornehmen, geben Sie bitte die vollständige Referenznummer in der entsprechenden Zone ein.
Zahlungen aus dem Ausland
Empfänger: Strassenverkehrsamt des Kantons Graubünden, Ringstrasse 2, 7000 Chur
IBAN: CH76 0900 0000 7000 1499 2
BIC: POFICHBEXXX
Finanzinstitut: PostFinance AG, Mingerstrasse 20, 3030 Bern, Schweiz
Rückzahlung von Guthaben
Ihr Guthaben wird bei einer nächsten Rechnungsstellung berücksichtigt. Falls Sie trotzdem eine Auszahlung wünschen und bis heute noch keine Post- oder Bankverbindung gemeldet haben (Clearing, Kontonummer /IBAN), bitten wir Sie, uns diese schriftlich oder per Online-Formular mitzuteilen. Eine schriftliche Mitteilung benötigen wir, wenn der/die Kontoinhaber/in nicht dieselbe Person ist, wie auf dieser Gutschriftanzeige erwähnt, oder für Zahlungen ins Ausland. Die Überweisungsgebühren für Auslandszahlungen gehen zulasten des Empfängers.