Schimmelpilzgifte in Nussprodukten
Nüsse,
so genanntes Hartschalenobst, sind wegen einer möglichen Belastung mit Schimmelpilzgiften
als Risikoprodukte bekannt. In Fortführung regelmässiger Produktkontrollen in der
Ostschweiz wurden im Frühjahr 2016 durch das Kantonale Labor Zürich insgesamt 46
Nussprodukte hinsichtlich der Schimmelpilzgifte Aflatoxin B1, G1, B2 und G2 sowie
Ochratoxin A untersucht.
Die Proben wurden in den Kantonen Zürich, Sankt Gallen,
Thurgau, Schaffhausen und Graubünden erhoben. In 13 Proben (28 %) konnten
Aflatoxine nachgewiesen und quantifiziert werden. Überaus stark belastet war
eine Probe Erdmandelflocken. Erdmandeln sind botanisch gesehen keine Nüsse,
sondern als Wurzelgemüse zu klassifizieren. Für Aflatoxine in Erdmandeln
existieren weder in der Schweiz, noch in der EU Höchstwerte. Als Vergleich
wurden die Grenzwerte von Erdnüssen und Mandeln herangezogen. Die Probe wurde
aufgrund der hohen Konzentrationen an Aflatoxinen als verunreinigt und als
möglicherweise für die menschliche Ernährung nicht mehr geeignet beurteilt und
deswegen beanstandet. Es wurde verfügt, dass die Ware aus dem Verkehr zu nehmen
ist. Zudem resultierte eine Meldung im europäischen Schnellwarnsystem RASFF.
Bei keiner anderen Probe ergab sich aufgrund der Aflatoxin-Befunde ein Grund
zur Beanstandung.
Zudem wurde in acht Proben (17 %) Ochratoxin A gefunden. Für
dieses Schimmelpilzgift in Hartschalenobst gibt es keinen gesetzlichen Höchstwert.
Aufgrund der tiefen Messwerte ergab sich indessen auch kein Handlungsbedarf.
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