Chemikalien
Die Chemikaliengesetzgebung regelt den Umgang mit Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen, die Menschen und die Umwelt gefährden können. Mit Chemikalien kommen wir praktisch täglich in Berührung. Der Begriff ‚Chemikalien‘ umfasst im Wesentlichen technische Produkte für Haushalt und berufliche Verwendung, Biozide, Pflanzenschutzmittel und Dünger. Biozide sind Desinfektionsmittel, Produkte zur Schädlingsbekämpfung und Holzschutzmittel.
Im Rahmen der Vollzugsaufgaben werden Produktekontrollen und die Einhaltung von personenbezogenen Vorschriften bei Herstellern, Importeuren, Händlern und Verwendern durchgeführt.
Hersteller/Importeure
Wer in der
Schweiz Chemikalien herstellt, muss verschiedene Vorschriften beachten. Bevor
Chemikalien in Verkehr gebracht werden, müssen sie hinsichtlich ihrer Gefahren
beurteilt und entsprechend eingestuft, verpackt und gekennzeichnet werden und
gegebenenfalls muss ein Sicherheitsdatenblatt erstellt werden.
Für die meisten
gefährlichen Chemikalien besteht zudem eine Meldepflicht. Handelt es sich um ein Biozidprodukt oder um
ein Pflanzenschutzmittel, muss dieses vorgängig zugelassen werden.
Im Betrieb muss eine Chemikalien-Ansprechperson bezeichnet
werden. Diese ist der kantonalen Behörden in den meisten Fällen unaufgefordert
mitzuteilen. Sie stellt die Verbindung zu den Behörden sicher.
Wer chemische
Produkte zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken importiert, unterliegt den
gleichen Pflichten, die für Hersteller gelten.
Händler/Verwender
Händler müssen bei der Abgabe bestimmter Chemikalien oder
chemischer Produkte verschiedene Vorschriften beachten, die von der
Gefährlichkeit der Chemikalien abhängen. So dürfen bestimmte gefährliche
Chemikalien nicht an die breite Öffentlichkeit (Privatpersonen) abgegeben
werden. Verschiedene gefährliche Chemikalien dürfen nicht in der
Selbstbedienung angeboten werden. Für die Abgabe dieser Chemikalien braucht es
Sachkenntnis und der Betrieb muss noch eine Chemikalien-Ansprechperson der
kantonalen Vollzugsbehörde mitteilen. Beruflichen und gewerblichen Bezügern
muss bei der Abgabe von gefährlichen Chemikalien ein Sicherheitsdatenblatt
(SDB) mitgegeben werden. Im Detailhandel muss das SDB nur auf Verlangen
abgegeben werden.
Wer an Privatpersonen gefährliche Chemikalien abgibt, muss
sie kostenlos zur fachgerechten Entsorgung zurücknehmen.
Alle Verwender von Chemikalien und chemischen Produkten
müssen die Gesundheitsgefahren, die chemisch und physikalischen Eigenschaften
und die Umweltgefahren beachten und die zum Schutz des Menschen und der Umwelt
erforderlichen Massnahmen treffen. Berufliche und gewerbliche Verwender müssen
insbesondere dem Sicherheitsdatenblatt Rechnung tragen und die Kennzeichnung
(Gefahrensymbole) sowie die Sicherheits- und Gefahrenhinweise beachten. Bei der
Lagerung sind die Vorschriften einzuhalten und bei der ungewollten Freisetzung
die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.
Für bestimmte berufliche und gewerbliche Verwendungen, wie
z. B. die Schädlingsbekämpfung oder die Desinfektion von Badewasser, ist eine
Fachbewilligung erforderlich.
Private
Bei Unfällen oder
Vergiftungen mit Haushaltchemikalien oder chemischen Produkten kontaktieren Sie
einen Arzt oder die Notfallzentrale des Tox-Zentrums. Die Notfallzentrale ist
24 Stunden am Tag besetzt und in Notfällen unter der Telefonnummer 145 erreichbar.
Für nicht dringliche Fälle wählen Sie die 044 251 6666.Beim Umgang mit
chemischen Produkten sollten Sie unbedingt folgendes beachten:
Einkauf
- Gefahrensymbole beachten
- Gefahrenhinweise lesen
- Gibt es gleichwertige Produkte mit geringerer Gefahr
- Nicht mehr als notwendig kaufen
Gebrauch
- Gebrauchsanweisung lesen
- Sicherheitshinweise lesen
- Wenn erforderlich Schutzmassnahmen ergreifen (Schutzbrille,
Handschuhe)
- Nach Gebrauch sicher aufbewahren
Lagerung
und Entsorgung
- Sicher und für Kinder unerreichbar aufbewahren
- Nie in Lebensmittelbehälter umfüllen
- Wenn möglich in Originalgebinden aufbewahren
- Entsorgungshinweise beachten
Haben Sie Fragen
zum Umgang mit Haushaltschemikalien, chemischen Produkten oder zu der neuen
Kennzeichnung, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Infos
Allgemeines zum Chemikalienrecht
Chemikalien Ansprechperson
Detailhandel - Abgabe an Private Verwender
GHS-Kennzeichnung
Sachkenntnis bei der Abgabe
Verkauf an Messen
Detailhandel -Pflichten bei der Abgabe
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