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Die Chemikaliengesetzgebung regelt den Umgang mit Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen, die Menschen und die Umwelt gefährden können. Mit Chemikalien kommen wir praktisch täglich in Berührung. Der Begriff ‚Chemikalien‘ umfasst im Wesentlichen technische Produkte für Haushalt und berufliche Verwendung, Biozide, Pflanzenschutzmittel und Dünger. Biozide sind Desinfektionsmittel, Produkte zur Schädlingsbekämpfung und Holzschutzmittel.

Im Rahmen der Vollzugsaufgaben werden Produktekontrollen und die Einhaltung von personenbezogenen Vorschriften bei Herstellern, Importeuren, Händlern und Verwendern durchgeführt.

 

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Hersteller/Importeure

Wer in der Schweiz Chemikalien herstellt, muss verschiedene Vorschriften beachten. Bevor Chemikalien in Verkehr gebracht werden, müssen sie hinsichtlich ihrer Gefahren beurteilt und entsprechend eingestuft, verpackt und gekennzeichnet werden und gegebenenfalls muss ein Sicherheitsdatenblatt erstellt werden.
Für die meisten gefährlichen Chemikalien besteht zudem eine Meldepflicht. Handelt es sich um ein Biozidprodukt oder um ein Pflanzenschutzmittel, muss dieses vorgängig zugelassen werden.
Im Betrieb muss eine Chemikalien-Ansprechperson bezeichnet werden. Diese ist der kantonalen Behörden in den meisten Fällen unaufgefordert mitzuteilen. Sie stellt die Verbindung zu den Behörden sicher.
Wer chemische Produkte zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken importiert, unterliegt den gleichen Pflichten, die für Hersteller gelten.

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Händler/Verwender

Händler müssen bei der Abgabe bestimmter Chemikalien oder chemischer Produkte verschiedene Vorschriften beachten, die von der Gefährlichkeit der Chemikalien abhängen. So dürfen bestimmte gefährliche Chemikalien nicht an die breite Öffentlichkeit (Privatpersonen) abgegeben werden. Verschiedene gefährliche Chemikalien dürfen nicht in der Selbstbedienung angeboten werden. Für die Abgabe dieser Chemikalien braucht es Sachkenntnis und der Betrieb muss noch eine Chemikalien-Ansprechperson der kantonalen Vollzugsbehörde mitteilen. Beruflichen und gewerblichen Bezügern muss bei der Abgabe von gefährlichen Chemikalien ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) mitgegeben werden. Im Detailhandel muss das SDB nur auf Verlangen abgegeben werden.
Wer an Privatpersonen gefährliche Chemikalien abgibt, muss sie kostenlos zur fachgerechten Entsorgung zurücknehmen.

Alle Verwender von Chemikalien und chemischen Produkten müssen die Gesundheitsgefahren, die chemisch und physikalischen Eigenschaften und die Umweltgefahren beachten und die zum Schutz des Menschen und der Umwelt erforderlichen Massnahmen treffen. Berufliche und gewerbliche Verwender müssen insbesondere dem Sicherheitsdatenblatt Rechnung tragen und die Kennzeichnung (Gefahrensymbole) sowie die Sicherheits- und Gefahrenhinweise beachten. Bei der Lagerung sind die Vorschriften einzuhalten und bei der ungewollten Freisetzung die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.
Für bestimmte berufliche und gewerbliche Verwendungen, wie z. B. die Schädlingsbekämpfung oder die Desinfektion von Badewasser, ist eine Fachbewilligung erforderlich.

 

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Private

Bei Unfällen oder Vergiftungen mit Haushaltchemikalien oder chemischen Produkten kontaktieren Sie einen Arzt oder die Notfallzentrale des Tox-Zentrums. Die Notfallzentrale ist 24 Stunden am Tag besetzt und in Notfällen unter der Telefonnummer 145 erreichbar. Für nicht dringliche Fälle wählen Sie die 044 251 6666.Beim Umgang mit chemischen Produkten sollten Sie unbedingt folgendes beachten:

Einkauf
- Gefahrensymbole beachten
- Gefahrenhinweise lesen
- Gibt es gleichwertige Produkte mit geringerer Gefahr
- Nicht mehr als notwendig kaufen

Gebrauch
- Gebrauchsanweisung lesen
- Sicherheitshinweise lesen
- Wenn erforderlich Schutzmassnahmen ergreifen (Schutzbrille, Handschuhe)
- Nach Gebrauch sicher aufbewahren 

Lagerung und Entsorgung
- Sicher und für Kinder unerreichbar aufbewahren
- Nie in Lebensmittelbehälter umfüllen
- Wenn möglich in Originalgebinden aufbewahren
- Entsorgungshinweise beachten

Haben Sie Fragen zum Umgang mit Haushaltschemikalien, chemischen Produkten oder zu der neuen Kennzeichnung, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

 

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Infos

Allgemeines zum Chemikalienrecht
Chemikalien Ansprechperson
Detailhandel - Abgabe an Private Verwender
GHS-Kennzeichnung
Sachkenntnis bei der Abgabe
Verkauf an Messen
Detailhandel -Pflichten bei der Abgabe

Formulare

Meldeformular Chemikalienansprechperson