Stand der Richtplanung und der Grundlagen
Die Kantone sind angehalten, das Bundesamt für Raumentwicklung mindestens alle vier Jahre über den Stand ihrer Richtplanung, über deren Umsetzung und über wesentliche Änderungen der Grundlagen zu orientieren. So sieht es die eidgenössische Raumplanungsverordnung vor.
Raumentwicklung Graubünden 2022
Monitoring und Controlling Richtplan
Das Monitoring beschreibt Entwicklungen über einen längeren Zeitraum, um daraus Entwicklungstendenzen aufzuzeigen.
Das Zielerreichungscontrollings vergleicht die angestrebte räumlichen Entwicklung mit der effektiven Raumentwicklung (Ist-Soll-Vergleich). Es beurteilt, inwieweit die räumlichen Entwicklungsziele erreicht wurden. Der Controllingbericht 2011 richtet den Fokus auf die Entwicklung von 2000 bis 2010.
Controlling Schlussbericht 2011
Die Kantone sind angehalten, das Bundesamt für Raumentwicklung mindestens alle vier Jahre über den Stand ihrer Richtplanung, über deren Umsetzung und über wesentliche Änderungen der Grundlagen zu orientieren. So sieht es die eidgenössische Raumplanungsverordnung (RPV) in Art. 9 Abs. 1 vor.
Bericht zur Raumentwicklung und Raumordnung Graubünden 2022