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Im Bereich der Sportanlagen kann eine bedürfnisgerechte Sportinfrastruktur im Sinne der Sportförderung und Wirtschaftsentwicklung gefördert werden. Die Anliegen der Sportförderung (Training und Wettkampf) sowie der Wirtschaftsentwicklung (Standortattraktivität und Tourismus) werden im kantonalem Sportanalgenkonzept Graubünden (KASAK) festgehalten. 

Bei den Sportanlagen werden die beiden Kategorien Anlagen von nationaler Bedeutung (NASAK-Anlagen) und von kantonaler oder regionaler Bedeutung (KASAK-Anlagen) unterschieden. Investitionen in 

  • NASAK-Anlagen können mit Bundesbeiträgen (maximal 45 % der Kosten) und Kantonsbeiträgen (maximal 25 % der Kosten) gefördert werden.
  • KASAK-Anlagen können mit Kantonsbeiträgen (maximal 25% der Kosten) gefördert werden.

Die Trägerschaften von geförderten NASAK- und KASAK-Anlagen verpflichten sich, über mehrere Jahre mit dem kantonalen oder nationalen Sportverband eine Benützungsvereinbarung abzuschliessen. Damit wird sichergestellt, dass die Sportanlage sowohl durch den Spitzen- als auch den Breitensport zu angemessenen Konditionen genutzt werden kann und sich die Trägerschaft für die Durchführung von kantonal, national oder international bedeutenden Sportveranstaltungen der entsprechenden Sportart einsetzt.