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Ziel der kantonalen Förderung von systemrelevanten Infrastrukturen:

  • Stärkung des regionalen Tourismussystems
  • Stärkung der strategischen Ausrichtung der Tourismusdestination

An systemrelevante Infrastrukturen können gestützt auf die Richtlinie betreffend Gewährung von Beiträgen an systemrelevante Infrastrukturen Kantonsbeiträge gewährt werden, wenn

  • es sich um ein besonders innovatives Vorhaben oder um eines mit besonderem volkswirtschaftlichem Nutzen handelt;
  • bestehende Infrastrukturen berücksichtigt sind;
  • die zumutbaren Eigenleistungen erbracht und mögliche Drittleistungen ausgeschöpft sind;
  • ein Betriebskonzept vorliegt;
  • die betriebswirtschaftliche Tragbarkeit des Vorhabens aufgezeigt ist; und
  • sie in der Regel für die Öffentlichkeit zugänglich sind.

Gesuche für Förderleistungen sind dem AWT vor Baubeginn des entsprechenden Vorhabens mit folgenden Unterlagen einzureichen:

  • Projektbeschrieb
  • Kostenvoranschlag
  • Finanzierungsplan
  • Stellungnahme der Standortgemeinde (inkl. Angaben zur finanziellen Projektunterstützung der Gemeinde)
  • Stellungnahme der Region (umfassende qualitative und quantitative Begründung der Relevanz und der Priorität des Vorhabens für das gesamte Tourismussystem in der betroffenen Region)

Bisher zugesicherte Kantonsbeiträge an systemrelevante Infrastrukturen (ohne Ultrahochbreitband-Erschliessung)

Übersichtskarte der systemrelevanten Infrastrukturen 2025.jpg