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Das Amt für Wirtschaft und Tourismus Graubünden ist für den Vollzug des Bundesgesetzes über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten (RiskG) und des kantonalen Gesetzes über das Berg- und Schneesportwesen (GBS) im Kanton Graubünden zuständig. Beide Gesetze dienen dem Schutz des Gastes, welcher kommerzielle Angebote im Berg- und Schneesport sowie im Risikobereich nutzt.