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Das Gesetz zur Förderung der digitalen Transformation in Graubünden (GDT) ist mit der dazugehörigen Verordnung zur Förderung der digitalen Transformation in Graubünden (VDT) von der Regierung auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt worden.

Im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der digitalen Transformation in Graubünden wurde am 10. Mai 2021 der Verein GRdigital als bereichsübergreifende Fachorganisation gegründet. Der Verein übernimmt zentrale Aufgaben zur Förderung der Digitalisierung in Graubünden. Der Kanton hat dazu mit dem Verein GRdigital einen Leistungsauftrag abgeschlossen.

Geförderte Gesuche

Informationen zu den bisher geförderten Gesuchen finden Sie bei GRdigital.

Einreichung von Gesuchen

Gesuche zur Förderung von Digitalisierungsvorhaben können beim Verein GRdigital über ein Online-Formular eingereicht werden. Dieser prüft und beurteilt das Gesuch und gibt der Regierung eine Förderempfehlung ab.

Förderkriterien

Die Regierung hat das Förderleitbild und die Förderkriterien genehmigt, auf deren Grundlage die Gesuche seitens GRdigital geprüft und beurteilt werden. Sie bilden auch Basis für den Förderentscheid der Regierung.

Förderleitbild

Förderkriterien

Rechtsgrundlage Kanton

Gesetz zur Förderung der digitalen Transformation in Graubünden (GDT)

Verordnung zur Förderung der digitalen Transformation in Graubünden (VDT)

Weitere Informationen zum Thema

Digitale Transformation in Graubünden, Februar 2018 (HTW Chur) (PDF)