Arbeitslosigkeit - November 2025
Im November 2025 verzeichnete der Kanton Graubünden 1'620 Arbeitslose, was einer Arbeitslosenquote von 1.5% entspricht. Gegenüber dem Vormonat mit 1'563 Arbeitslosen ist die Arbeitslosenzahl angestiegen. Zusätzlich wurden 1‘095 nichtarbeitslose Stellensuchende registriert. Zu den nichtarbeitslosen Stellensuchenden gehören Personen, welche an Weiterbildungs- und Beschäftigungsmassnahmen teilnehmen oder Zwischenverdienstarbeit leisten sowie jene, welche lediglich die Vermittlungsdienstleistungen der regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) in Anspruch nehmen. Zählt man die Zahl der Arbeitslosen und der nichtarbeitslosen Stellensuchenden zusammen, ergibt sich die Zahl der Stellensuchenden. Im November 2025 wurden 2'715 Stellensuchende registriert. Gegenüber dem Vormonat mit 2'560 Stellensuchenden ist diese Zahl ebenfalls angestiegen. Der Anstieg der Arbeitslosigkeit ist saisonal bedingt und auf das Ende der Sommer-/Herbstsaison im Tourismus sowie bereits teilweise im Baugewerbe zurückzuführen.
Von den 1'620 Arbeitslosen waren 693 Frauen und 927 Männer. Die höchsten Arbeitslosenzahlen verzeichneten das Gastgewerbe (456), das Baugewerbe (202), das Gesundheits- und Sozialwesen (121) sowie der Detailhandel (110). Im November 2025 wurden 74 Langzeitarbeitslose gezählt. Gegenüber dem Vormonat mit 81 Langzeitarbeitslosen ist diese Zahl leicht gesunken.
Gesamtschweizerisch ist die Zahl der Arbeitslosen von 135‘212 auf 138‘860 gestiegen. Die schweizerische Arbeitslosenquote beträgt 2.9%. Zusätzlich wurden gesamtschweizerisch 87‘024 nichtarbeitslose Stellensuchende registriert.
Kurzarbeit in Graubünden
Ende November 2025 verfügten insgesamt 7 Betriebe über eine laufende Bewilligung, um Kurzarbeitsentschädigung abrechnen zu können. Maximal könnten 96 Arbeitnehmende betroffen sein. Gegenüber dem Vormonat mit 4 Betrieben und 72 möglicherweise betroffenen Mitarbeitenden ist die Anzahl der betroffenen Betriebe wie auch die Anzahl der betroffenen Arbeitnehmenden angestiegen. Diese Angaben lassen keinen exakten Rückschluss auf die effektiv kurzarbeitenden Unternehmen zu, da diese ab der jeweiligen Abrechnungsperiode drei Monate Zeit haben, ihren Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung bei verschiedenen Arbeitslosenkassen geltend zu machen. Einer der aufgeführten Betriebe mit max. 26 betroffenen Mitarbeitenden in der Produktion beruft sich auf drohende Arbeitsausfälle im Zusammenhang mit den US-Zöllen.