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Die Arbeitslosenkasse Graubünden steht sämtlichen im Kanton Graubünden wohnhaften Personen zur Verfügung. Insolvenzentschädigung wird auch an Grenzgängerinnen und Grenzgänger ausgerichtet.

Die Arbeitslosenkasse Graubünden verfügt über qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Sozialversicherungsfachleute, Juristen, Fachpersonal) welche zu Ihrer Verfügung stehen und zeitnah die Berechnung und Überweisungen Ihres Arbeitslosengeldes vornehmen.

 

Sinergia 

 

Die Arbeitslosenkasse Graubünden erfüllt folgende Dienstleistungen:

  • Finanzielle Unterstützung für Einzelpersonen und für Unternehmungen (siehe Menü links)
  • Erstellen von Bestätigungen (PDU1) für Personen, welche ins EU-/EFTA-Ausland ziehen.
  • Erreichbarkeit und Öffnungszeiten:
    Die Arbeitslosenkasse Graubünden ist von Montag bis Freitag täglich geöffnet. Sie können ohne Voranmeldung zwischen 8:30 und 11 Uhr und zwischen 14 und 16 Uhr vorbeikommen oder anrufen. Mit Vorankündigung sind auch andere Besprechungszeiten möglich. Ortsplan
  • Info-Film zur Arbeitslosenentschädigung finden sie hier.

  • Fragen zur Arbeitslosen- oder Insolvenzentschädigung, zur Abrechnung der Kurzarbeits- oder Schlechtwetterentschädigung?
    Rufen Sie uns unter 081 257 23 43
    Oder schreiben Sie eine E-Mail an info@alk18.gr.ch
  • Sofern Ihre Fragen zur Kurzarbeitsentschädigung durch die Informationen via Quicklink Kurzarbeit und unter arbeit.swiss nicht beantwortet werden, sind wir gerne bereit, Ihnen Auskunft zu erteilen.

  • Fragen zum Formular PDU1?
    Rufen Sie uns unter 081 257 30 64
    Oder schreiben Sie eine E-Mail an PDU1mailto:PDU1@kiga.gr.ch