Sozialamt
Uffizi dal servetsch social
Ufficio del servizio sociale
Vergünstigung familienergänzende KinderbetreuungGrabenstrasse 87001 ChurTel. +41 81 257 53 96quint@soa.gr.ch
Familien, Kinder & JugendlicheGrabenstrasse 87001 ChurTel. +41 81 257 26 54familie@soa.gr.ch
Bund
Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (Pflegekinderverordnung, PAVO; SR 211.222.338)
Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (SR 861)
Kanton
Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (KIBEG)
Verordnung über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (KIBEV)
Pflegekindergesetz (BR 219.050)
Revision KIBEG - Botschaft der Regierung an den Grossen Rat
Im Kanton Graubünden profitieren Familien von einem gut ausgebauten Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung. Die familienergänzende Kinderbetreuung unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie bietet den Kindern zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten und hilft den Familien, neue Kontakte zu knüpfen. Je nach individuellen Bedürfnissen stehen für Kinder im Vorschulalter verschiedene Betreuungsformen zur Verfügung.
Alle Familien im Kanton erhalten einkommensabhängige Vergünstigungen für die familienergänzende Kinderbetreuung in anerkannten Kindertagesstätten oder Tageselternorganisationen. Für die Ausrichtung der Vergünstigungen ist das kantonale Sozialamt zuständig. Mehr zum Finanzierungsmodell gemäss Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (KIBEG) erfahren Sie in der Rubrik Politik.
Die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen ist bewilligungspflichtig, wenn tags- oder nachtsüber gleichzeitig vier oder mehr Kinder im Vorschul- oder Schulalter betreut werden. Eine Betriebsbewilligung wird erteilt, wenn die Betreuungsangebote die Vorgaben des kantonalen Sozialamts einhalten. Die Vorgaben ergänzen die Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern des Bundes sowie das Pflegekindergesetz des Kantons Graubünden.