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Suchen Sie einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte oder in einer Tagesfamilie? Hier finden Sie Informationen zu verschiedenen Angeboten und zur Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung.

Betreuungsangebote

Kindertagesstätten

Das Ziel der Kindertagesstätte ist die Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit und die Förderung der Entwicklung von Kindern. In einer Kindertagesstätte werden Kinder im Vorschulalter betreut. Die Betreuungseinheiten können sich über halbe oder ganze Tage erstrecken. Die Kinder nehmen während der Betreuungszeit die üblichen Mahlzeiten (Znüni, Zmittag, Zvieri) in der Kindertagesstätte ein. Für die Betreuung in einer anerkannten Kindertagesstätte werden Vergünstigungen gewährt.

Die Kindertagesstätten im Kanton Graubünden sind über das gesamte Kantonsgebiet verteilt:

Weitere Informationen zu Kindertagesstätten finden Sie hier.


Tageselternorganisationen

Die Tageselternorganisationen vermitteln Familien an Tageseltern und begleiten die Betreuungsverhältnisse. Sie unterstützen Tageseltern und Familien beim Abschluss von Arbeits- und Betreuungsverträgen. Weiter rekrutieren sie neue Tageseltern und organisieren Grund- und Weiterbildungen. Für die Betreuung durch eine Tageselternorganisation angeschlossene Tagesfamilie werden Vergünstigungen gewährt.

Weitere Informationen zu Tageselternorganisationen finden Sie hier.


Private Tagesfamilien

Private Tagesfamilien betreuen Kinder bei sich oder zu Hause bei den Familien. Sie sind keiner Tageselternorganisation angeschlossen. Aus diesem Grund werden keine Vergünstigungen gewährt.

Weitere Informationen zu privaten Tagesfamilien finden Sie hier.


Spielgruppen

Spielgruppen ermöglichen stundenweise Angebote für Kinder im Vorschulbereich, ab zweieinhalb Jahren bis Kindergarteneintritt und bieten beispielsweise Kreativ-, Mal-, Werk-, Musik-, Wald-, Sprach-, Natur-Spielgruppe etc. an.
Die Öffnungszeiten einer Spielgruppe betragen höchstens 30 Stunden pro Woche und höchstens drei Stunden am Stück. Eine Spielgruppe bietet pro Kind höchstens drei Betreuungssequenzen pro Woche, wobei nur eine Betreuungssequenz am selben Tag stattfindet. Betreutes Mittagessen und Mittagsbetreuung werden in der Regel nicht angeboten. Angebote, die über diesen zeitlichen Rahmen hinausgehen, gelten als Kindertagestätten. Diese sind bewilligungspflichtig.

Spielgruppen finanzieren sich über Elternbeiträge und weitere Einnahmen. Für die Betreuung in Spielgruppen werden keine Vergünstigungen gewährt.

Weitere Informationen zu Spielgruppen finden Sie hier.

Schule / Schulferien

Betreuung während der Schulzeit
Für schulpflichtige Kinder ab dem Kindergartenalter bieten Gemeinden vermehrt Betreuung über Mittag und am Nachmittag an. Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Schulträgerschaften. Informationen über das Angebot eines Mittagstischs oder Schülerhorts sind über die Schulträgerschaft der Wohngemeinde erhältlich. Für die Betreuung während der Schulzeit werden keine Vergünstigungen gewährt.

Betreuung in den Schulferien
Während den Schulferien bieten einzelne Gemeinden Betreuungsangebote für schulpflichtige Kinder an. Sie finden während einzelnen Wochen oder den gesamten Schulferien statt. Das Schulinspektorat hat die Aufsicht über die Angebote.
Die Vergünstigungen für die Betreuung während den Schulferien werden direkt an die Schulträgerschaften gewährt. Daher erhalten die Erziehungsberechtigten für die Ferienbetreuung keine Vergünstigung.
Die zuständigen Schulträgerschaften geben gerne Informationen zu den Angeboten. Zurzeit bieten folgende Schulträgerschaften Ferienbetreuung an:

Weitere Informationen zu Schule / Schulferien finden Sie hier.