• Springe zum Seiteninhalt
  • Springe zur Navigation

Navigation

Zur Startseite

Sozialamt

Uffizi dal servetsch social

Ufficio del servizio sociale

Suche

Sprachwahl

  • Deutsch
  • Rumantsch
  • Italiano
ePortal
  • Deutsch
  • Rumantsch
  • Italiano
Zur Startseite

Sozialamt

Uffizi dal servetsch social

Ufficio del servizio sociale

Sprachwahl

  • Deutsch
  • Rumantsch
  • Italiano
ePortal
  • Deutsch
  • Rumantsch
  • Italiano

Hauptnavigation

  • Über uns
  • Sozialberatung / Sucht
  • Opferhilfe / Häusliche Gewalt
  • Menschen mit Behinderung
  • Familie, Kinder, Jugendliche
  • Migration
  • Kontakt
  • Sitemap
  • Stellen
  • Kanton Graubünden

Suche

  • Kontakt

    • Kantonales Sozialamt Graubünden

      Fachstelle Pflegefamilien und AdoptionenGrabenstrasse 87001 ChurTel. +41 81 257 26 54familie@soa.gr.ch

  • Dokumente

      Bewilligung
    • Qualitätsrichtlinien FPO (neues Fenster)
    • Bewilligungsraster FPO (neues Fenster)
    • Finanzierung
    • Formular Pflegegeld (neues Fenster)
    • Musterpflegevertrag (neues Fenster)

Bereichsnavigation

Unternavigation öffnen

  • Kinder- und Jugendpolitik
  • Kinder- und Jugendförderung
  • Kinderbetreuung
  • Pflegefamilien
    • Bewilligung
    • Finanzierung
    • Infos / Weiterbildungen
  • Heime
  • Internate Mittelschulen
  • Schutz
  • Adoption
  • Infos für Kinder und Jugendliche

Inhaltsbereich

Pflegefamilien

Kinder und Jugendliche, die nicht bei ihren Eltern leben, brauchen besonderen Schutz und Förderung. Pflegefamilien bieten eine entwicklungsfördernde und wertschätzende Betreuung. Deshalb müssen Pflegeeltern über die notwendigen persönlichen, sozialen und erzieherischen Ressourcen zur Betreuung eines Pflegekinds verfügen.

Im Kanton Graubünden bewilligt und beaufsichtigt das Sozialamt Familienpflegeverhältnisse für Kinder und Jugendliche aus dem In- und Ausland. Zudem berät das Sozialamt Pflegeeltern, informiert sie über ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten und unterstützt sie mit Weiterbildungen.

Begriff Familienpflegeverhältnis

Ein Familienpflegeverhältnis besteht, wenn gleichzeitig bis zu drei Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren während des Tages und der Nacht aufgenommen und betreut werden.

Familienplatzierungsorganisationen (FPO)

Familienplatzierungsorganisationen erbringen verschiedene Dienstleistungen im Rahmen der Familienpflege. Sie beraten, begleiten und unterstützen Pflegefamilien und bieten Weiterbildungen an.

Familienplatzierungsorganisationen, die im Kanton Graubünden tätig sind, benötigen eine Bewilligung des Sozialamts.

Interessieren Sie sich für die Zusammenarbeit mit einer FPO? Bitte informieren Sie sich direkt bei der ausgewählten Organisation über deren Angebote.

Familienplatzierungsorganisationen (FPO) im Kanton Graubünden

Familienplatzierungsorganisation Link Website
Kinder- und Jugendhilfe St. Gallen - Pflegefamilien-Begleitung www.kjh.ch
SORA Rötel, Sozialpädagogik für Familien www.soraroetel.ch
Sozialpädagogische Fachstelle, Stiftung Gott hilft www.fachstelle-sgh.ch
Subito Kriseninterventionen www.subito.ch
TEAM-WERK www.team-werk.ch

Fusszeile

  • © 2025 Kanton Graubünden
  • Alle Webseiten
  • Impressum
  • Facebook
  • X
  • Mail
  • WhatsApp