FAQ / Häufige Fragen
Wie erkenne ich eine ungünstige Entwicklung?
Ungünstige Entwicklungen sind belastende Situationen, die Kinder oder Jugendliche in ihrer Entwicklung und Entfaltung einschränken. Sie reichen von Belastungen mit geringem Einfluss auf die Entwicklung bis hin zur Kindeswohlgefährdung.
Anzeichen erkennen
Wie erkenne ich eine Kindswohlgefährdung?
Nehmen Sie mögliche Anzeichen einer ungünstigen Entwicklung oder Kindeswohlgefährdung ernst – ziehen Sie jedoch keine voreiligen Schlüsse. Anzeichen äussern sich auf körperlicher, emotionaler, psychischer, kognitiver oder sozialer Ebene und sind oft vielschichtig.
Anzeichen erkennen
Was kann ich tun, wenn ich ein ungutes Gefühl habe?
Sie können für eine Beratung die Fachberatung Kindesschutz anrufen.
Sie können mit Cumpass selbstständig eine Einschätzung vornehmen.
Bin ich dazu verpflichtet aktiv zu werden, wenn ich eine Gefährdung oder ungünstige Entwicklung beobachte?
Im Kindesschutz wird zwischen dem Recht auf Meldung und der Pflicht zur Meldung unterschieden. Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen, können zu einer Meldung nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet sein.
Melderecht und Meldepflicht an die KESB
Für wen ist die Fachberatung Kindesschutz?
- Fachpersonen aus dem pädagogischen Bereich: Schulleiterinnen und Schulleiter, Lehrkräfte, Jugendsozialarbeitende etc.
- Fachpersonen aus dem medizinischen Bereich: Ärztinnen und Ärzte, aus Fachbereichen wie Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie u.a.
- Bezugspersonen aus dem Freizeitbereich, z.B. Sporttrainerinnen und Sporttrainer, Pfadileiterinnen und Pfadileiter, Musiklehrerinnen etc.
- Weitere Personen aus dem Umfeld wie Nachbarn
Kann ich anonym bleiben, wenn ich eine telefonische Beratung in Anspruch nehme?
- Ja, Sie können anonym bleiben. Die Schilderung der Situation erfolgt ebenfalls anonymisiert.
- Die Beratung ist in jedem Fall vertraulich.
Was kostet die Beratung?
- Die Beratung wird vom Kanton Graubünden finanziert. Es entstehen keinerlei Kosten für Sie.
- Den Cumpass (Manual, Journal) können Sie kostenlos herunterladen.
Was kann ich tun, wenn eine akute Gefährdung vorliegt?
Wenn eine akute Gefährdung vorliegt: Informieren Sie direkt die Polizei, Notruf oder KESB. Informieren Sie Ihre vorgesetzte Person vorgängig darüber. Ist dies nicht möglich, können Sie die Sofort- resp. Schutzmassnahmen dennoch einleiten und die vorgesetzte Person im Nachhinein informieren. Bei der Meldung an die KESB, ist gemeinsam zu klären, wer die Gefährdungsmeldung verfasst, wer sie unterschreibt und ob bzw. wie Kinder oder Jugendliche und/oder die Eltern informiert werden.
Was ist der Unterschied der Fachberatung Kindesschutz zur KESB?
- Fachberatung Kindesschutz setzt frühzeitig ein. Bereits bei einem unguten Gefühl oder auch wenn eine ungünstige Entwicklung beobachtet wird.
- Die Fachberatung Kindesschutz berät Sie, wenn Sie Fragen oder Sicherheit in einer konkreten Situation brauchen und stellt das Instrument Cumpass zur Verfügung.
- Die Fachberatung Kindesschutz verfügt keine Massnahmen. Dafür ist KESB oder die Polizei zuständig.
Wer macht die Beratung?
- Die Beratung machen erfahrene Fachpersonen mit Hintergrund in Sozialer Arbeit, Recht sowie spezialisierten Weiterbildungen wie z.B. Kindesschutz.
- Die Fokusgruppe setzt sich interdisziplinär aus fünf Expertinnen und Experten aus dem Kindesschutzbereich zusammen. Vertreten sind Berufsgruppen wie Soziale Arbeit, Kinder- und Jugendpsychologie oder der Jugenddienst der Kantonspolizei.
- Die Fachberatung Kindesschutz ist ein Angebot des Kantons Graubünden.