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2025

20. August 2025 – Opferhilfe Graubünden weiterhin mit vielen neuen Fällen

Auch im Jahr 2024 wandten sich viele Menschen zum ersten Mal an die Opferhilfe Graubünden: Insgesamt suchten 501 Personen neu Unterstützung – nahezu so viele wie im Jahr 2023 (508). Insgesamt ist die Anzahl der geführten Beratungsfälle im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen. Weiterführende Informationen finden Sie in der Medienmitteilung.

14. August 2025 – Die Regierung gibt grünes Licht für eine neue Kontakt- und Anlaufstelle für Suchtbetroffene in Chur

Die Regierung genehmigt die Realisierung der neuen Kontakt- und Anlaufstelle am Standort Seilerbahnweg 7 in Chur. Der Verein «Überlebenshilfe Graubünden» (UHG) wird mit der operativen Umsetzung und dem Betrieb beauftragt. Die neue Kontakt- und Anlaufstelle (K+A) soll an 365 Tagen von 11.00 bis 19.00 Uhr geöffnet sein und Suchthilfeangebote für betroffene Personen einfach und niederschwellig zugänglich machen. Zum Grundangebot gehören Aufenthalts- und Rückzugsmöglichkeiten, eine Gassenküche, Beratung und Vermittlung, medizinische Grundversorgung, die Abgabe und Entsorgung von Konsumhilfsmitteln, eine Jobbörse, Möglichkeiten zur Körperpflege und Kleiderwäsche sowie Postanschrift und Gepäckaufbewahrung für wohnungslose Personen. Zur Regierungsmitteilung.

7. Mai 2025 – Graubünden sensibilisiert für das Thema häusliche Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen

Der Kanton Graubünden setzt auch im Jahr 2025 ein klares Zeichen gegen häusliche Gewalt. Anlässlich der Aktionstage vom 25. November bis zum 10. Dezember 2025 wird die Öffentlichkeit für das Thema sensibilisiert und auf die Hilfsangebote aufmerksam gemacht. Der diesjährige Fokus liegt auf Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen. Der Kanton ruft die Bevölkerung, Organisationen und Institutionen zur Teilnahme auf und unterstützt Veranstaltungen oder Aktionen finanziell. Weiterführende Informationen finden Sie in der Medienmitteilung.

7. Mai 2025 – Familienergänzende Kinderbetreuung wird in Graubünden ab Sommer 2025 günstiger

Der Kanton Graubünden setzt ein Zeichen für familienfreundliche Rahmenbedingungen: Ab 1. August 2025 werden Familien für die Kinderbetreuung besser unterstützt. Ab diesem Zeitpunkt setzt die Regierung das neue, totalrevidierte Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung in Graubünden (KIBEG) in Kraft. Ein Systemwechsel in der Finanzierung stellt die Gleichbehandlung der Familien im ganzen Kanton sicher. Ein Online-Rechner schafft Transparenz über die Vergünstigungen. Zur Medienmitteilung.

22. April 2025 – Graubünden lanciert Dialog zum neuen Kinder- und Jugendgesetz

Am öffentlichen Event «Zukunftsdialog – Jugend und Gesetz» am 17. Mai in Ilanz erhalten junge Menschen die Gelegenheit, ihre Ideen mit anderen Jugendlichen sowie mit Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden und Schulen zu diskutieren. Ihre Ideen und Beiträge können sie bereits im Vorfeld online unter gr.ch/jugend einreichen. Zudem finden in mehreren Regionen vorbereitende Workshops statt. Weitere Informationen für Jugendliche / Anmeldung für Gemeinden und Schulen.

9. April 2025 – Sozialhilfequote sinkt zum zweiten Mal in Folge

Im Jahr 2023 bezogen 2187 Bündnerinnen und Bündner zumindest einmal wirtschaftliche Sozialhilfe. Das sind 141 Personen weniger als 2022. Die Sozialhilfequote sinkt damit auf 1,1 Prozent und liegt weiterhin unter dem nationalen Durchschnitt von 2,8 Prozent. Zur Medienmitteilung.

6. Februar 2025 – Graubünden stärkt die Früherkennung im Kindesschutz

Im Sommer 2025 startet der Kanton das vierjährige Pilotprojekt «Fach- und Koordinationsstelle Kindesschutz». Die Anlaufstelle bietet Fach- und Bezugspersonen anonyme, schnelle und kostenlose Beratung bei möglichen Kindeswohlgefährdungen. Ziel ist es, Unsicherheiten zu reduzieren, konkrete Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen und bei Bedarf Fachkräfte aus dem Kindesschutzbereich einzubinden. Weiterführende Informationen finden Sie in der Medienmitteilung.

6. Februar 2025 – Die Regierung setzt die Teilrevisionen des Gesetzes über die Unterstützung Bedürftiger in Kraft

Die Regierung setzt die vom Grossen Rat in der Oktobersession 2024 beschlossenen Teilrevisionen des Gesetzes über die Unterstützung Bedürftiger betreffend Schweizerinnen und Schweizer mit fahrender Lebensweise sowie betreffend Rückerstattung von sozialhilferechtlichen Unterstützungsleistungen rückwirkend per 1. Januar 2025 in Kraft. Die Referendumsfrist für beide Erlasse ist am 28. Januar 2025 unbenutzt abgelaufen.

Für Schweizerinnen und Schweizer mit fahrender Lebensweise soll ein genügendes Angebot an Durchgangs- und Standplätzen verfügbar sein. Mit der zweiten Teilrevision betreffend die Rückerstattung werden einheitliche und klare Regelungen über die Rückerstattungspflicht und die Ausnahmen dazu, etwa für junge Erwachsene während einer Erstausbildung, geschaffen.