Anpassung der Bestehensvoraussetzungen bei der kantonalen Aufnahmeprüfung
Mit Beschluss vom 6. Mai 2025 (Prot. Nr. 336/2025) genehmigte die Regierung eine Teilrevision der Verordnung über das Aufnahmeverfahren an den Mittelschulen (AufnahmeV; BR 425.060). Die neuen Bestimmungen treten am 1. August 2025 in Kraft.
Die wesentlichen Änderungen in Bezug auf die kantonalen Aufnahmeprüfungen betreffen in erster Linie die Bestimmungen bezüglich der Aufnahmeprüfung in die dritte Gymnasialklasse sowie erste Klasse der Handels-, Fach- und Informatikmittelschule (sogenannte Einheitsprüfung) und basieren auf dem Regierungsbeschluss vom 17. April 2023 (Prot. Nr. 310/2023) zur Optimierung der kantonalen Aufnahmeprüfungen:
- Die Übertrittsnote wird stärker gewichtet und zählt neu zu einem Drittel anstatt wie bisher zu einem Fünftel für den Prüfungsentscheid. Dadurch wird den Vorleistungen zur Einheitsprüfung das gleiche Gewicht beigemessen wie bei der Aufnahmeprüfung in die erste Gymnasialklasse. Wie bis anhin haben bei der Einheitsprüfung nur Prüflinge aus der zweiten Sekundarklasse Anrecht auf eine Übertrittsnote. Neu zählt die Zeugnisnote der Zweitsprache unabhängig vom Niveau auch zur Übertrittsnote. Damit wird ein klares sprachpolitisches Bekenntnis zur Förderung und Bedeutung der zweiten Kantonssprache zum Ausdruck gebracht.
- Die Notenberechnung und die Bestehensvoraussetzungen der Einheitsprüfung werden an diejenigen der Aufnahmeprüfung in die erste Gymnasialklasse angeglichen:
➯ Aus den vier Prüfungsnoten (Erstsprache, Englisch, Arithmetik und Algebra, Geometrie), die bisher einzeln als Prüfungsfachnoten für das Bestehen zählten, werden neu zwei für das Bestehen massgebende Prüfungsfachnoten berechnet, nämlich die Prüfungsfachnote Sprachen (aus Erstsprache und Englisch) und die Prüfungsfachnote Mathematik (aus Arithmetik und Algebra sowie Geometrie).
➯ Somit gelten für Prüflinge aus der zweiten Sekundarklasse die folgenden drei Prüfungsfachnoten je zu einem Drittel für den Prüfungsentscheid: Prüfungsfachnote Sprachen, Prüfungsfachnote Mathematik, Übertrittsnote. Für die übrigen Prüflinge zählen die Prüfungsfachnote Sprachen sowie die Prüfungsfachnote Mathematik je zur Hälfte für den Prüfungsentscheid.
➯ Aufgrund der Reduktion der Anzahl Prüfungsfachnoten werden die für das Bestehen der Einheitsprüfung zulässigen Minuspunkte (= Anzahl Notenpunkte von der Note 4 nach unten) von 1,5 auf 0,75 reduziert. Dies entspricht der für die Aufnahmeprüfung in die erste Gymnasialklasse geltenden Regelung bei drei zählenden Prüfungsfachnoten.
Informatikmittelschule mit EFZ Informatikerin/Informatiker und Berufsmaturität
Ab Beginn des Schuljahrs 2025/26 wird im Kanton Graubünden neu die Informatikmittelschule als Ausbildungsgang auf der Sekundarstufe II eingeführt. Der neue Ausbildungsgang wird von der Bündner Kantonsschule in Chur sowie dem Bildungszentrum Surselva in Ilanz angeboten.
Die Informatikmittelschule verbindet eine berufsorientierte Ausbildung im Bereich der Applikationsentwicklung mit einer breiten Allgemeinbildung. Sie schliesst an die dritte Klasse der Sekundarstufe I an und führt in vier Jahren zum eidgenössischen Fähigkeitszeugnis Informatikerin/Informatiker EFZ in der Fachrichtung Applikationsentwicklung sowie zur Berufsmaturität der Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Wirtschaft.
Die Ausbildung richtet sich an leistungsstarke Jugendliche mit einem grossen Interesse an Informatik, Wirtschaft und allgemeinbildendenden Fächern. Sie gliedert sich in eine dreijährige schulische Ausbildung sowie ein einjähriges Berufspraktikum.
Struktur der Ausbildung
In den ersten drei Jahren der Ausbildung besuchen die Schülerinnen und Schüler vollzeitlich den Unterricht an der Informatikmittelschule. In Ergänzung zur vertieften Ausbildung in Informatik und den Wirtschaftsfächern (Finanz- und Rechnungswesen, Wirtschaft und Recht) bietet die Informatikmittelschule den Schülerinnen und Schülern eine Palette an allgemeinbildenden Fächern, insbesondere in den Bereichen Sprachen, Mathematik und Naturwissenschaften sowie Geistes- und Sozialwissenschaften. Der berufskundliche Unterricht in Informatik soll in Zusammenarbeit mit der Gewerblichen Berufsfachschule Chur sowie dem Verein zur Förderung von Elektronik und Informatik Berufen (überbetriebliche Kurse) erteilt werden, wobei die Details dieser Kooperation von den neuen Informatikmittelschulen in Vorbereitung des Starts der Ausbildung ab Schuljahr 2025/26 noch zu regeln sind.
Fähigkeitszeugnis Informatikerin/Informatiker EFZ und Berufsmaturität
Am Ende der schulischen Ausbildung legen die Schülerinnen und Schüler nach drei Jahren die Abschlussprüfungen der Berufsmaturität ab. Während des vierten Jahres erhalten die Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit, das Gelernte während eines Berufspraktikums in einem Betrieb praktisch anzuwenden und ihre Kenntnisse zu vertiefen. Am Ende des vierten Ausbildungsjahres ist eine individuelle praktische Arbeit (IPA) mit Unterstützung des Praktikumsbetriebs innerhalb von rund zwei Wochen zu erstellen und anschliessend zu präsentieren. Die IPA gilt als praktische Prüfung für die Erlangung des EFZ Informatikerin/Informatiker.
Den Absolventinnen und Absolventen der Informatikmittelschule stehen viele Wege offen. Die Berufsmaturität ermöglicht den prüfungsfreien Zugang zu den Fachhochschulen oder, über eine Passerellenprüfung, zu den universitären Hochschulen und Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH). Mit dem EFZ besteht zudem die Möglichkeit, direkt produktiv in die Berufswelt einzusteigen und bei Bedarf eine weitere Spezialisierung mittels einer eidgenössischen Berufsprüfung oder eines Diploms an einer Höheren Fachschule anzustreben.
Aufnahmebedingungen analog Handels- und Fachmittelschulen
Für den Eintritt in die Informatikmittelschule ist ein Aufnahmeverfahren nach den Bestimmungen der Verordnung über das Aufnahmeverfahren an den Mittelschulen (AufnahmeV; BR 425.060) zu durchlaufen. Für Bündner Schülerinnen und Schüler besteht dieses Aufnahmeverfahren aus einer kantonalen Aufnahmeprüfung (Einheitsprüfung). Für Schülerinnen und Schüler aus der zweiten Klasse der Sekundarschule werden die Zeugnisnoten des ersten Semesters für den Prüfungsentscheid mitberücksichtigt.
Weiterführende Informationen
- Bündner Kantonsschule
- Bildungszentrum Surselva
- Verordnung über die Informatikmittelschule (IMSV)
- Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Informatikerin/Informatiker EFZ
- Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (Berufsmaturitätsverordnung, BMV)
- Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität
- Bildungsplan Informatikerin/Informatiker EFZ