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Das Gewässerschutzgesetz (GSchG; SR 814.20) verpflichtet die Kantone, für die im öffentlichen Interesse liegenden Grundwasserfassungen Schutzzonen auszuscheiden. Im kantonalen Gewässerschutzgesetz (KGSchG; BR 815.100) wird die Aufgabe der Schutzzonenausscheidung und der Vollzug der Eigentumsbeschränkungen den Gemeinden übertragen. Das Amt für Natur und Umwelt (ANU) begleitet den Ausscheidungsprozess und prüft die eingereichten Dossiers bestehend aus den Schutzzonenplänen und dem Schutzzonenreglement. Das ANU beantragt der Regierung die Genehmigung der Grundwasserschutzzonenausscheidung.

Der Ausscheidung der Schutzzonen geht eine hydrogeologische Abklärung des Einzugsgebietes, der Bemessung der einzelnen Schutzzonen, die Identifizierung potentieller Gefährdungen für die Wasserfassung und der Erwerb erforderlicher dinglicher Rechte voraus. Verantwortlich für diese Aufgaben sind die Inhaberinnen und Inhaber der zu schützenden Fassungen. Dies sind üblicherweise die Gemeinden. Es können aber auch private Personen oder Unternehmen sein, die Trinkwasser an Dritte abgeben (z. B. Bergrestaurants).

Das zur Nutzung vorgesehene Grundwasser muss vor nachteiligen Einwirkungen geschützt werden. In der Gewässerschutzverordnung (GSchV; SR 814.201) wird definiert, wie die Schutzzonen, S1, S2 und S3, räumlich festgelegt werden müssen. Wie die Ausscheidung erfolgen muss und welche Nutzungsbeschränkungen in den Grundwasserschutzzonen gelten, wird in der Vollzugshilfe des Bundesamts für Umwelt (BAFU) «Wegleitung Grundwasserschutz» konkretisiert. Sind potenzielle Gefährdungen vorhanden, sind entsprechende Schutzmassnahmen zu treffen. Diese Anforderungen gelten praktisch unverändert seit dem Inkrafttreten des GSchG von 1972.

Im Kanton Graubünden werden (Stand 2024) rund 2277 Fassungen (Quellen und Grundwasserbrunnen) durch die 369 öffentlichen Trinkwasserversorgungen genutzt. Bis Ende 2023 wurden für 728 Fassungen rechtskräftige Schutzzonen ausgeschieden. Für 875 Fassungen wurden die erforderlichen hydrologischen Untersuchungen durchgeführt und dem Amt für Natur und Umwelt (ANU) die Unterlagen zu Prüfung eingereicht. Für 674 Fassungen sind noch keine diesbezüglichen Aktivitäten bekannt oder die Schutzzonen wurden bis anhin nur summarisch ausgeschieden.

Bisher lag der Hauptfokus des ANU im Zusammenhang mit der Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen auf der Verhinderung von neuen Nutzungskonflikten. Im Rahmen der Schutzzonenausscheidung fehlte bis anhin oft eine detaillierte Erhebung der Nutzungskonflikte und eine aktive Information der Betroffenen darüber, welche Quellschutzmassnahmen bei den einzelnen Bauten und Anlagen umzusetzen sind. Insbesondere wurde die Verantwortung für die Umsetzung nicht klar geregelt resp. nicht zielführend kommuniziert und die voraussichtlichen Kosten für die Umsetzung der Massnahmen wurden nicht ermittelt. So wurden in etlichen genehmigten Grundwasserschutzzonen die Nutzungskonflikte nicht beseitigt und die erforderlichen Schutzmassnahmen nicht umgesetzt, womit in diesen Schutzzonen die Zielsetzungen des planerischen Gewässerschutzes nur teilweise erreicht wurden.

Damit ein planerischer Grundwasserschutz erreicht wird, welcher gewährleistet, dass auch künftig Grund- und Quellwasser mit Trinkwasserqualität, das heisst ohne technische Aufbereitung an unsere Einwohnerinnen und Einwohner sowie den Gästen abgegeben werden kann, hat das ANU neue Vollzugsgrundlagen erstellt und bestehende Grundlagen überarbeitet. In der Vollzugshilfe «Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen» wird der Prozess, die Bemessung, der Umgang mit Nutzungskonflikten und Eigentumsbeschränkungen sowie die Entschädigung von Eigentumsbeschränkungen erläutert.

Gewässerschutzkarte

Interaktive Gewässerschutzkarte
 

Geologie

interaktive Karte Geologie
 

Dokumente

KurzformTitelDatumInfo
ANU-406-04dMuster für einen Interventionsplan27.08.2014
ANU-406-11dVerfahren zur Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen für Fassungen von öffentlichem Interesse05.12.2025
ANU-406-12dMusterreglement für Grundwasserschutzzonen19.11.2025
ANU-406-13dMuster - Gefahrenkataster (Anhang 1 zum Musterreglement für Grundwasserschutzzonen)19.11.2025
ANU-406-14dMuster - Kostenschätzung und Abgeltungen (Anhang 2 zum Musterreglement für Grundwasserschutzzonen)19.11.2025
ANU-406-15dErläuterungen zum Musterreglement für Grundwasserschutzzonen05.12.2025
ANU-406-16dAnforderungen an die Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen05.12.2025
ANU-406-17dÖffentliche Auflage Grundwasserschutzzonenausscheidung - Musterbrief Information Grundeigentümer/-innen und Bewirtschafter/-innen05.12.2025
ANU-406-18dÖffentliche Auflage Grundwasserschutzzonenausscheidung - Muster Ausschreibungstext05.12.2025
ANU-406-19dGenehmigung Grundwasserschutzzonen - Musterbrief Information Grundeigentümer/-innen und Bewirtschafter/-innen05.12.2025
ANU-406-20dMustervereinbarung zu Schutzmassnahmen in Grundwasserschutzzonen inkl. Beilage Kostenermittlung / Modalitäten05.12.2025
ANU-406-21dMustervereinbarung für die Entschädigung von Ertragsausfällen der Landwirtschaft in Grundwasserschutzzonen05.12.2025
ANU-406-23dAusscheidung von Grundwasserschutzzonen: Vollzugspraxis der Ostschweizer Kantone für den Begriff «im öffentlichen Interesse liegend»26.09.2019
ANU-406-24dBericht: Grundwasserschutzzonenausscheidung, Voraussetzungen und Lösungsansätze zur Bewältigung von Eigen-tumsbeschränkungen05.12.2025
ANU-406-25dBericht: Bewältigung von Nutzungskonflikten in einer Grundwasserschutzzone, Empfehlung zur Festlegung der Kostenübernahme für die Umsetzung der erforderlichen Schutzmassnahmen05.12.2025
ANU-406-29Adressen der Geologiebüros im Kanton Graubünden und näherer Umgebung15.07.2025
VH-406-10dAusscheidung von Grundwasserschutzzonen05.12.2025

Documenti

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