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Abfallsammelstelle auf einem öffentlichen Platz
 

Die Kantone sind gemäss Umweltschutzgesetz und Abfallverordnung verpflichtet, für ihr Gebiet eine Abfallplanung zu erstellen. Diese umfasst insbesondere:

  • die Massnahmen zur Vermeidung von Abfällen;
  • die Massnahmen zur Verwertung von Abfällen;
  • den Bedarf an Anlagen zur Entsorgung von Siedlungsabfällen und anderen Abfällen, deren Entsorgung den Kantonen übertragen ist;
  • den Bedarf an Deponievolumen und die Standorte von Deponien (Deponieplanung);
  • die notwendigen Einzugsgebiete;
  • die Massnahmen zur Nutzung des Energiegehalts der Abfälle aus deren thermischer Behandlung.

Die Abfallplanung wird in regelmässigen Abständen überarbeitet. Dokumente zur Abfallplanung können nachfolgend heruntergeladen werden.