Navigation

Inhaltsbereich

Abwasser auf einer Baustelle
 

Baustellenabwasser darf weder Boden, ober-/unterirdische Gewässer noch Kläranlagen schädigen. Je nach Belastung des Abwassers muss es vor der Einleitung behandelt werden. Die Einleitung bedarf der Bewilligung des Amtes für Natur und Umwelt (ANU).

Das Gesuch zur Behandlung und Ableitung von Baustellenabwasser ist bei der Gemeinde einzureichen.

Das ANU-Merkblatt über die Entwässerung von Baustellen sowie die SIA-Empfehlung 431 «Entwässerung von Baustellen» legen die Anforderungen bezüglich der Behandlung von Abwasser aus Baustellen-Entwässerungen fest. Zudem enthalten diese Dokumente Vorgaben für die Dimensionierung von Absetzbecken und Behandlungsanlagen.

Welche Arten von Baustellen-Abwasser gibt es?

Als Baustellenabwasser bezeichnet man beispielsweise:

  • Waschabwasser von Arbeitsgeräten, Betonaufbereitungsanlagen, Fahrzeugen, usw.;
  • Baugruben- und Niederschlags-Abwasser;
  • Bohr- und Fräsabwasser;
  • Grundwasser aus Wasserhaltungen;
  • Reinabwasser (Sicker-, Hangwasser);
  • häusliches Schmutzabwasser.

Vorbehandlung von Baustellen-Abwasser

Die SIA-Empfehlung 431 «Entwässerung von Baustellen» enthält detaillierte Angaben zu Abwasser-Behandlungsanlagen. Die auf Baustellen am häufigsten zum Einsatz kommenden Behandlungsanlagen sind:

  • Neutralisation (Mit der Neutralisation können saure und alkalische Abwässer neutralisiert werden, so dass der pH-Wert zwischen 6,5 und 9,0 liegt.);
  • Absetzbecken (Behälter, die der Absetzung von Feststoffen dienen);
  • Flockung (Durch die Zugabe von Flockungshilfsmitteln bilden sich grössere Flocken, die sich beschleunigt absetzen. Dadurch ergeben sich geringere Absetzzeiten.)