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Glykolrückkühler der Kunsteisbahn Flims
Glykolrückkühler der Kunsteisbahn Flims

Als Kältemittel bezeichnet man Stoffe oder Zubereitungen, die als Medium zur Wärmeübertragung in Kälteaggregaten von Anlagen und Geräten (z. B. Kälteanlagen in Industrie und Gewerbe, Klimageräte, Wärmepumpen) eingesetzt werden.

Kältemittel werden in der Schweiz durch Anhang 2.10 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) geregelt. Ein wesentliches Ziel dieser Regelungen ist die Verminderung der Emissionen von ozonschichtabbauenden und stark klimaerwärmenden Kältemitteln. Die Entwicklung der Verordnung spiegelt dabei den fortschreitenden Stand der Technik wider.

Auf der Webseite Kältemittel des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) finden Sie Informationen zu folgenden Themen:

  • in der Luft stabile Kältemittel in stationären Anlagen;
  • in der Luft stabile Kältemittel in Geräten und mobilen Anlagen;
  • ozonschichtabbauende Kältemittel;
  • Dichtigkeitskontrolle, Wartungsheft und Meldeverfahren.

Meldepflicht

Wer eine stationäre Anlage mit mehr als 3 kg Kältemitteln in Betrieb genommen hat, in Betrieb nimmt oder ausser Betrieb nimmt, muss dies dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) innerhalb von drei Monaten nach In- und Ausserbetriebnahme melden. Dies gilt sowohl für Kälte- und Klimaanlagen als auch für Wärmepumpen.

Informationen und Formulare, welche als Unterstützung bei der Erfüllung der Meldepflicht dienen, finden Sie auf der Webseite Meldung von Anlagen mit Kältemitteln des BAFU.

Fachbewilligung

Personen, die mit Kältemitteln umgehen, bedürfen gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung einer Fachbewilligung. Die Anforderungen und Modalitäten zum Erhalt einer solchen Fachbewilligung sind in der Verordnung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) über die Fachbewilligung für den Umgang mit Kältemitteln (VFB-K) geregelt.

Eine Übersicht über die Tätigkeiten, Anwendungsbereiche und Gültigkeiten sowie die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen finden Sie auf der Webseite Fachbewilligung für den Umgang mit Kältemitteln des BAFU.